Fehlerhaftes Impressum

Nachfolgend finden Sie eine Liste der häufigsten Abmahngründe bei einem Impressum. Die Liste ist nicht abschließend.

Ein Impressum ist ggf. fehlerhaft und abmahnfähig, wenn:

  1. Kein Impressum.
  2. Impressum an falscher Stelle (schwer auffindbar).
  3. Falsche Adresse.
  4. Geschäftsführer einer GmbH fehlt.
  5. Kein Hinweis auf eingetragenen Kaufmann “e.K.”
  6. Vorname wird abgekürzt (!)
  7. Handelsregister- und Registernummern fehlen.
  8. Steuernummer fehlt (strittig).
  9. Umsatzsteueridentifikationsnummer (soweit vorhanden) fehlt (strittig).
  10. Emailadresse fehlt.
  11. etc.

Sie wurden abgemahnt oder benötigen ein abmahnsicheres Impressum? Bei Fragen und für weitere Informationen kontaktieren Sie uns, Sie werden sofort mit einem Rechtsanwalt verbunden, der Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch berät.

oder machen Sie von unserem Rückrufservice Gebrauch:

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