Unzulässiges Direktmarketing
Häufig werden wir gefragt, in welchem Umfang Direktmarketing zulässig ist, insbesondere die Zulässigkeit aufwendig erstellter Adresslisten (Briefwerbung, Emailwerbung, Telefonwerberung) spielt dabei eine ganz erhebliche Rolle.
Die Zulässigkeit von Direktmarketing wurde durch die Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbwerb vom 22.12.2008 ganz erheblich eingeschränkt. Vor Beginn einer Direktmarketing-Maßnahme raten wir dringend zu einer anwaltlichen Überprüfung. Unzulässiges Direktmarketing kann nicht nur von Wettbewerbern, sondern auch von klagebefugten Verbänden und der Bundesnetzagentur abgemahnt werden. Wir verfügen in diesem Bereich bereits über einschlägige Erfahrungen. Seit der Gesetzesänderung haben wir bereits zahlreiche Unternehmen in Bezug auf die Zulässigkeit von Direktmarketing-Maßnahmen sowie im Zusammenhang mit diesbezüglichen Abmahnungen beraten.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Direktmarketing)
- Zulässigkeit von Direktmarketing (Telefonwerbung, Briefwerbung, Email-Werbung)
- Unzumutbare Belästigung (Direktmarketing)
Fragen zur Zulässigkeit von Direktmarketing?
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