Irreführende Werbeaussagen
Sie wurden abgemahnt wegen wettbewerbswidriger Werbeaussagen oder wünschen eine Überprüfung Ihres Shops? Bei Fragen und für weitere Informationen kontaktieren Sie uns, Sie werden sofort mit einem Rechtsanwalt verbunden, der Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch berät.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir helfen. Rufen Sie uns an:
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Die nachfolgende Liste stellt einen Überblick über Fehler dar, die nach unserer Erfahrung in der Praxis häufig vorkommen. Die Liste ist nicht abschließend.
Es gilt der sog. “Wahrheitsgrundsatz”. Abmahnfähige Werbeaussagen sind:
- Werbung mit versichertem Versand.
- Anbieten einer Transportversicherung “auf Wunsch”.
- Unzulässige Werbung mit Preisvorteilen.
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten (bspw.: Verbraucher hat Widerrufsrecht! oder 24 Monate Gewährleistung! kritisch auch “sebstverständlich erhält der Käufer eine Rechnung mit außgewiesener Mehrwertsteuer.”
- Unzulässige Verwendung von “Made in Germany”.
- Verwendung von Bildmaterial, durch das die Ware unzutreffend wiedergegeben wird.
- Verunglimpfung von Mitbewerbern.
- Formulierung “so lange der Vorrat reicht!”
- Artikelbeschreibung verweist auf online-shop.
- Werbung mit angeblichen Testergebnissen, ohne Angabe der Fundstelle.
- Verwendung der Formulierung “Habe die Ware auf Dachboden gefunden. Möglicherweise antik? Ich kenne mich damit nicht aus”, wenn Ware erkennbar Neuware aus Massenfertigung.
- etc.

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