Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
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Nachfolgend finden Sie eine Liste der häufigsten Abmahngründe bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Die Liste ist nicht abschließend.
Eine Wiederrufsbelehrung ist regelmäßig fehlerhaft und abmahnfähig, wenn
Allgemein
- Keine Widerrufsbelehrung.
- Widerrufsbelehrung an falscher Stelle (mich Seite)
- Widerrufsbelehrung in zu kleinem Scroll-Kästchen.
- Ausschluss des Widerrufsrechts in einem gesetzlich nicht geregelten Fall.
- Verwendung mehrerer verschiedener Widerrufsbelehrungen.
- Gleichzeitige Verwendung von Widerrufs- und Rückgabebelehrung.
- Verwendung der veralteten (neue Musterwiderrufsbelehrung seit 1. April 2008) gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung.
- etc.
Rücksendekosten (sehr häufig)
- Pauschale Auferlegung der Rücksendekosten auf den Käufer.
- Auferlegung der Rücksendekosten auch bei einem Warenwert, der 40,00 Euro übersteigt (bspw. 50,00 €, 60,00 € oder 70,00 € etc.).
- Regelung, der Verbraucher habe unter bestimmten Voraussetzungen die Rücksendungskosten zu tragen, obwohl dies vertraglich nicht geregelt ist (Achtung: Gilt neuerdings auch bei Verwendung der 40€-Klausel!!)
- Hinweis, dass unfreie Warenrücksendungen nicht angenommen werden.
- Widerruf wird von ausreichender Frankierung abhängig gemacht.
- etc.
Widerrufsfrist
- Widerrufsfrist von 4 Wochen anstatt 1 Monat.
- Keine Angaben über den Beginn der Widerrufsfrist.
- Falsche Angaben über den Beginn der Widerrufsfrist.
- Zweiwöchige Widerrufsfrist.
- etc.
Widerrufsadressat
- Keine Angaben zum Widerrufsadressaten.
- Falsche / irreführende Angaben zum Widerrufsadressaten.
- Angabe einer Telefonnummer.
- Verweis auf das Impressum.
- etc.
Belehrungsinhalt
- Hinweis, dass Rücksendung mit Verkäufer abzustimmen ist.
- Widerrufsrecht nur bei Artikeln in unbenutztem Zustand.
- Widerrufsrecht nur bei unbeschädigter Originalverpackung.
- Hinweis fehlt, dass auch der Unternehmer empfangene Leistungen und gezogene Nutzungen zurückzugewähren hat.
- Hinweis fehlt, dass Widerruf auch durch Zurücksendung der Ware erfolgen kann.
- Hinweis fehlt, dass den Verbraucher für den Fall der Verschlechterung der Ware eine Wertersatzpflicht treffen kann.
- etc.
Fehlerhafte Formulierungen
- Verwendung der Formulierung: “Nach der Maßgabe des deutschen Fernabsatzgesetzes hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Ware die Möglichkeit den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen”.
- Verwendung der Formulierung: “Die Rücksendung muss ausreichend frankiert sein. Nicht freigemachte Waren weden nicht angenommen”.
- Verwendung der Formulierung: “Die Rücksendung der Ware hat in der unbeschädigten Originalverpackung der Ware einschließlich eventueller Beipackzettel zu erfolgen”.
- Verwendung der Formulierung: “Bei Beschädigung durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder bei fehlender Originalverpackung tritt das Widerrufsrecht nicht in Kraft”.
- Verwendung der Formulierung: “Waren mit Gebrauchsspuren sind vom Umtausch ausgeschlossen”.
- Verwendung der Formulierung: “Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
- etc.

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