Deutsche Umwelthilfe (DUH)
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Abmahnung durch Deutsche Umwelthilfe nach Testbesuch wg. Verstoß gegen EnVKV (Energiekennzeichnungsverordnung)
Die Deutsche Umwelthilfe machte in der Vergangenheit durch Abmahnungen wegen Verstöße gegen die EnVKV im Bereich KFZ von sich Reden. Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung gilt jedoch nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für Haushaltsgeräte. Zwar wird in den Abmahnungen ein nur relativ überschaubarer Betrag in Höhe von Euro 294,18 veranschlagt. Das Kernproblem liegt jedoch in der beigefügten Unterlassungserklärung, die für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung eine Zahlung von Euro 7.500,00 vorsieht. Wird bspw. bei drei Haushaltsgeräten gegen die EnVKV verstoßen, so droht eine Vertragsstrafe von Euro 22.500,00. Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung daher ungeprüft abgegeben werden.
- Abmahnung durch: Deutsche Umwelthilfe (DUH)
- Abmahnung wegen: Verstoß gegen EnVKV
- Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
- Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung: Deutsche Umwelthilfe. Unterlassungsanspruch zu Verstößen gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichenverordnung
Abmahnung: Deutsche Umwelthilfe
Ein weiteres Autohaus wendet sich mit einer Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V (DUH) an uns. Es geht dabei abermals um die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. In der beigefügten Unterlassungserklärung sieht die DUH eine
“für jeden Fall der Zuwiderhandlung [...] zu zahlende Konventionalstrafe in Höhe von Euro 7.500,00 (Hervorhebung hinzugefügt)”
vor. Wir können nicht empfehlen, diese Erklärung ohne anwaltliche Überprüfung abzugeben.
Zu den Gefahren einer Unterlassungserklärung lesen Sie hier.
Abmahnungs-Kurznotiz:
- Abmahnung durch: Deutsche Umwelthilfe (DUH)
- Abmahnung wegen: Verstoß gg. Pkw-EnVKV
- Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
- Allg. Hinweis: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung: DUH (Deutsche Umwelthilfe) wegen Verstoß gegen EnergieverbrauchskennzeichnungsVO
Ein weiteres Autohauswendet sich mit einer Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V (DUH) an uns. Es geht dabei wieder einmal um die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung.
Zu den Gefahren einer Unterlassungserklärung lesen Sie hier.
Abmahnungs-Kurznotiz:
- Abmahnung durch: Deutsche Umwelthilfe (DUH)
- Abmahnung wegen: Verstoß gg. Energieverbrauchs- kennzeichnungsVO
- Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
- Allg. Hinweis: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung: Deutsche Umwelthilfe (DUH) wegen Verstöße gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
Ein weiterer Unternehmer wendet sich mit einer Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V (DUH) an uns. Abermals geht es um die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung.
Wir können nicht empfehlen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung abzugeben. In einem uns aktuell vorliegenden Fall versucht die Deutsche Umwelthilfe e.V. aus einer unterzeichneten Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.001,00 geltend zu machen (lesen Sie hier).
Abmahnungs-Kurznotiz:
- Abmahnung durch: Deutsche Umwelthilfe (DUH)
- Abmahnung wegen: Verstoß gg. Energieverbrauchs- kennzeichnungsVO
- Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
- Allg. Hinweis: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) macht Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.001,00 geltend
Dass gerade die Thematik der Unterlassungserklärung im Wettbewerbsrecht von aller höchster Brisanz ist, zeigt ein aktueller Fall, der unserer Kanzlei vorgelegt wurde. Darin hatte die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) zunächst eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) ausgesprochen. Der abgemahnte Unternehmer hatte sodann die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet und die Gebühren der Abmahnung erstattet – ohne sich zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. glaubt nun – nach Abgabe der Unterlassungserklärung – einen weiteren Verstoß festgestellt zu haben und fordert nunmehr die in der Unterlassungserklärung enthaltene Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.001,00.
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Abmahnung: Deutsche Umwelthilfe (DUH) wegen Verstöße gegen die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
Vor Kurzem wurde uns eine weitere Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vorgelegt. In der Abmahnung beanstandet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) abermals Verstöße gegen die Pkw- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. In der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen ist eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.100,00 vorgesehen.
Überschrieben ist die Abmahnung mit dem Betreff
Unterlassungsanspruch zu Verstößen gegen die Pkw- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
Abmahnungs-Kurznotiz:
- Abmahnung durch: Deutsche Umwelthilfe (DUH)
- Abmahnung wegen: Verstoß gg. PKW- Energieverbrauchs- kennzeichnungsVO
- Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
- Allg. Hinweis: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung: Deutsche Umwelthilfe (DUH) wegen fehlender Angabe der Energieffizienzklasse (Energieverbrauchskennzeichnung)
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- Abmahnung durch: Deutsche Umwelthilfe (DUH)
- Abmahnung wegen: fehlender Angabe der Energieeffizienzklasse
- Rechtsgrundlage: Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, Wettbewerbsrecht
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