Klaus Gottschalk u Kai Wendehorst GbR

Das Team von MS Concept Rechtsanwälte| ist spezialisiert auf die Gebiete des Wettbewerbs-, Medien- und IT-Rechts sowie auf das Urheber- und Markenrecht. Wir beraten und vertreten deutschlandweit zahlreiche Online- und ebay-Shopbetreiber.

Sie sind auf ein interessantes Urteil gestoßen, das Sie in unserem Blog vermissen? Gerne können Sie uns das Urteil zukommen lassen. Wir werden das Urteil dann zeitnah auswerten und ggf. veröffentlichen. Vielen Dank.

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  • BGH: Nähere Angaben einer Garantieerklärung müssen nicht notwendig schon in der Werbung aufgeführt werden

    Der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 14.04.2011 darüber zu entscheiden, ob die gemäß § 477 BGB notwendigen näheren Angaben einer Garantieerklärung bereits in der Werbung für einen Artikel, und somit bereits in der Produktbeschreibung, enthalten sein müssen.

    Hintergrund der Entscheidung war ein Urteil des OLG Hamm (Urteil vom 13.08.2009 – AZ I-4U 71/09 – Garantieerklärung im Internetangebot), in dem die Angabe der wesentlichen Details der erklärten Garantie bereits in der Produktbeschreibung seitens der Richter als notwendig erachtet wurde. Eine Vielzahl von Onlineshop- Betreibern wurde wegen fehlender Angaben der Garantiebedingungen im Rahmen Ihrer Produktbeschreibung auch unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Hamm abgemahnt.

    Der BGH folgte nun laut nachfolgender Pressemitteilung dieser Entscheidung nicht und hob das Urteil des OLG Hamm auf.

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    Abmahnung: Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR wegen fehlerhafter Garantieangabe

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    Abmahnung: Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR wegen fehlerhafter Garantieangabe

    Aktuell erreichen uns mehrere Abmahnungen der Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR. Gegenstand der Abmahnung ist die angeblich fehlerhafte Garantieangabe.

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    Erneute Abmahnung: Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR wegen angeblich fehlerhafter Garantieangaben

    Erneut erreicht uns eine Abmahnung der Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR. Gegenstand der Abmahnung der Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR ist die angeblich fehlerhafte Garantieangabe auf der Verkaufsplattform eBay.

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    Abmahnung: Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR wegen angeblich fehlerhafter Garantieangaben

    Heute wurden wir bereits von ettlichen Betroffenen im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu einer weiteren Abmahnung der Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR befragt. Gegenstand der Abmahnung ist die angeblich fehlerhafte Garantieangabe in Angeboten auf der Verkaufsplattform eBay.

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    Abmahnung von Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR wegen fehlerhafter Garantieangaben bzw. fehlerhafter Gewährleistungsangaben

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    Zwischenreport: Abmahnung von Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR wegen fehlerhafter Garantieangaben bzw. fehlerhafter Gewährleistungsangaben

    Soeben wird uns eine Abmahnung der Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR zur Prüfung vorgelegt. Die Abmahnung wird wegen angeblich fehlerhafter Garantieangaben ausgesprochen. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von Euro 164,50 zzgl. Euro 1,45 Porto gefordert.

    Überstürtzen Sie nichts. Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen von Euro 5.001,00 ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Eine Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben.

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    • Abmahnender: Firma Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR
    • Abmahngrund: fehlerhafte Garantieangabe
    • Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht

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    Abmahnung: Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR wegen fehlerhafter Garantieangaben

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    • Abmahnender: Firma Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR
    • Abmahngrund: fehlerhafte Garantieangabe
    • Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht

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