Navteq GmbH
Das Team von MS Concept Rechtsanwälte| ist spezialisiert auf die Gebiete des Wettbewerbs-, Medien- und IT-Rechts sowie auf das Urheber- und Markenrecht. Wir beraten und vertreten deutschlandweit zahlreiche Online- und ebay-Shopbetreiber.
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Abmahnung: NAVTEQ GmbH durch Kanzlei Graf von Westphalen
Erneut erhielten wir Kenntnis von einer Abmahnung durch die Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main. Diese mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.
- Abmahnung durch: NAVTEQ GmbH (map24)
- Abmahnung wegen: Verwendung urheberrechtlich geschützten Kartenmaterials
- Rechtsgrundlage: Urheberrecht
- Beauftragte Kanzlei: Graf von Westphalen (Frankfurt, Main)
- Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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abmahnung@ms-concept.de
Abmahnung: NAVTEQ GmbH durch Kanzlei Graf von Westphalen
Erneut erhielten wir Kenntnis von einer Abmahnung durch die Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main. Diese mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.
- Abmahnung durch: NAVTEQ GmbH (map24)
- Abmahnung wegen: Verwendung urheberrechtlich geschützten Kartenmaterials
- Rechtsgrundlage: Urheberrecht
- Beauftragte Kanzlei: Graf von Westphalen (Frankfurt, Main)
- Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung: Navteq (DE) GmbH (Map24) durch Graf von Westphalen wegen Urheberrechtsverletzung an Kartenmaterialien
Abmahnung: Navteq (DE)
Abmahnungs-Kurznotiz:
- Abmahnung durch: NAVTEQ (DE) GmbH
- Abmahnung wegen: Kartenausschnitt
- Rechtsgrundlage: Urheberrechtsverletzung
- Beauftragte Kanzlei: Graf von Westphalen
- Allg. Hinweis: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung durch Kanzlei Graf von Westphalen in Auftrag der NAVTEQ GmbH (Betreiber des Portals map24)
Im Rahmen eines Beratungsmandats erhielten wir heute eine Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main. Diese mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.
Die Abmahnung beinhaltet:
- Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Aufforderung zur Auskunftserteilung
- Angebot zur Abgeltung des Auskunfts- und Schadensersatzanspruchs gegen Zahlung eines Pauchalbetrages in Höhe EUR 600,-
Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Gerne geben wir Ihnen eine telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles:
oder machen Sie von unserem Rückrufservice Gebrauch:
Abmahnung: Navteq (DE) GmbH (Map24) durch Graf von Westphalen wegen Urheberrechtsverletzung an Kartenmaterialien
Abmahnungs-Kurznotiz:
- Abmahnung durch: NAVTEQ (DE) GmbH
- Abmahnung wegen: Kartenausschnitt
- Rechtsgrundlage: Urheberrechtsverletzung
- Beauftragte Kanzlei: Graf von Westphalen
- Allg. Hinweis: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung: Navteq (DE) GmbH (Map24) durch Graf von Westphalen wegen Urheberrechtsverletzung an Kartenmaterialien
Abmahnungs-Kurznotiz:
- Abmahnung durch: NAVTEQ (DE) GmbH
- Abmahnung wegen: Kartenausschnitt
- Rechtsgrundlage: Urheberrechtsverletzung
- Beauftragte Kanzlei: Graf von Westphalen
- Allg. Hinweis: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung: Navteq (DE) GmbH (Map24) durch Graf von Westphalen wegen Urheberrechtsverletzung an Kartenmaterialien
Im Rahmen der kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung erreicht uns eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an Kartenmaterialien. Die Abmahnung wird ausgesprochen durch die Navteq (DE) GmbH. Mit der Abmahnung ist die Kanzlei Graf von Westphalen beauftragt. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von Euro 600,00 veranschlagt. In der beigefügten Unterlassungserklärung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 10.000,00 für jenden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung vorgesehen.
Abmahnungs-Kurznotiz:
- Abmahnung durch: NAVTEQ (DE) GmbH
- Abmahnung wegen: Kartenausschnitt
- Rechtsgrundlage: Urheberrechtsverletzung
- Beauftragte Kanzlei: Graf von Westphalen
- Allg. Hinweis: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung von Kartenausschnitten durch Graf von Westphalen im Auftrag der Navteq GmbH
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Die Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH, Düsseldorfer Straße 40a, 65760 Eschborn die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.
Die Abmahnung beinhaltet:
- Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Aufforderung zur Kostentragung der Abmahnung in Höhe von Euro 651,80
- Aufforderung zur Auksunftserteilung
Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Gerne geben wir Ihnen eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles:
oder machen Sie von unserem Rückrufservice Gebrauch:
Abmahnung von Kartenausschnitten durch Graf von Westphalen im Auftrag der Navteq GmbH
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Die Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH, Düsseldorfer Straße 40a, 65760 Eschborn die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.
Die Abmahnung beinhaltet:
- Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Aufforderung zur Kostentragung der Abmahnung in Höhe von Euro 651,80
- Aufforderung zur Auksunftserteilung
Wir empfehlen dringend, die Abmahnung einer rechtlichen Überprüfung durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte zu unterziehen.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Gerne geben wir Ihnen eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles:
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Abmahnung wegen Verwendung von Kartenausschnitten: Graf von Westphalen im Auftrag der NAVTEQ GmbH
Vor Kurzem wurde uns von einem Mandanten eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung vorgelegt. Darin lässt die NAVTEQ (DE) GmbH aus Eschborn im Auftrag der Kanzlei “Graf von Westphalen” die rechtswidrige Verwendung von Kartenausschnitten abmahnen.
Der Abgemahnte wird in der Abmahnung aufgefordert:
- die Verletzungshandlung unverzüglich einzustellen
- die Karte aus der Website zu entfernen
- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben
- die durch die Beauftragung der Kanzlei “Graf von Westphalen” entstandenen Kosten in Höhe von Euro 651,80 zu ersetzen
- Auskunft zu erteilen, über den Zeitpunkt der Onlinestellung der Karte und die Anzahl der Nutzungen
Wir empfehlen dringend, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige anwaltliche Überprüfung abzugeben. Zudem dürfte die Angelegenheit durch Abgabe der Unterlassungserklärung und Übernahme der durch die Abmahnung angeblich entstandenen Anwaltskosten in Höhe von Euro 651,80 nicht erledigt sein.
Die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs ist ein klares Indiz dafür, dass ggf. darüber hinaus auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden sollen. Schließlich dient die Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs stets auch der Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen!
Ihr
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