Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

Das Team von MS Concept Rechtsanwälte| ist spezialisiert auf die Gebiete des Wettbewerbs-, Medien- und IT-Rechts sowie auf das Urheber- und Markenrecht. Wir beraten und vertreten deutschlandweit zahlreiche Online- und ebay-Shopbetreiber.

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  • Abmahnung: Wettbewerbszentrale (Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.) wegen Werbeanrufen ohne mutmaßliche Einwilligung

    Uns wird eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale (Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.) vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist die angebliche Werbung mittels Telefonanrufen ohne der zumindest mutmaßlichen Einwilligung des beworbenen  Marktteilnehmers.

    Abmahnungs-Kurznotiz:

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    Abmahnung: Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewbers e.V. wegen Werbung mit Hinweis “CE”

    Heute erreicht uns eine Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewebrs e.V. (Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart). Gegenstand der Abmahnung ist die wettbewerbswidrige Werbung mit dem Hinweis “CE geprüft“.

    Abmahnungs-Kurznotiz:

    • Abmahnung durch: Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.
    • Abmahnung wegen: Werbung mit Hinweis “CE geprüft”
    • Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
    • Allg. Hinweis: Gefahren einer Unterlassungserklärung

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    Abmahnung und Klage: Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbwerbs (Bad Homburg) gegen Quarkhersteller

    Spiegel Online berichtet heute über ein Urteil des OLG Stuttgart. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg hatte einen Quarkhersteller wegen irreführender Werbung abgemahnt und schließlich Klage vor dem Landgericht Stuttgart erhoben. Die Parteien stritten um die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbeaussage

    So wichtig wie das tägliche Glas Milch

    Der Quarkhersteller hatte mit diesem Slogan einen Früchtequark beworben. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg sah darin eine Irreführung der Verbraucher. Zwar habe der beworbene Früchtequark tatsächlich den gleichen Kalziumgehalt wie ein Glas Milch – gleichzeitig sei in dem Quark jedoch die mehrfache Menge Zucker enthalten.

    Unterlag die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg noch in der ersten Intanz vor dem Landgericht Stuttgart, so erhielt die Zentrale nun Recht in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Mit dem Slogan, so die Richter, werden Eltern über den Umstand getäuscht, man könne durch den Früchtequark das “tägliche Glas Milch” ersetzen.

    Die Werbeaussage wird wohl in Kürze auch die Richter des Bundesgerichtshofes beschäftigen.

    Weitere Informationen zum Thema:

    Abmahnung wegen irreführender Werbeaussagen

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