Soll ich die Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Eine häufige Frage: “Soll ich die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen?” – Die klare Antwort: “auf keinen Fall”!

Gefahren einer Unterlassungserklärung (UE):

  • UE beinhaltet häufig hohe Vertragsstrafen von über 5.000,00 €
  • ggf. kann die Vertragsstrafe auch bei Fehlern von Mitarbeitern ausgelöst werden
  • UE kann u.U. ein Schuldanerkenntnis beinhalten und ggf. Schadensersatzpflichten begründen
  • ggf. wird für die Zukunft auch rechtmäßiges Verhalten verboten (zu weit gefasste Unterlassungserklärung)
  • lange Geltungsdauer der UE von über 30 Jahren
  • weitreichende Konsequenzen für den Abgemahnten

Bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist Vorsicht geboten. Die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen sind häufig sehr einseitig formuliert und spiegeln daher meist einzig die Interessen der Gegenseite wieder. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann bspw. erforderlich werden, um bei einer berechtigten Abmahnung die Gefahr eines einstweiligen Verfügungsverfahrens oder einer gerichtlichen Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs auszuräumen. Ein einstweiliges Verfügungsverfahren, bzw. eine klageweise Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs kann erhebliche Mehrkosten auslösen.

Wir empfehlen daher dringend, die Abmahnung von spezialisierten Anwälten überprüfen zu lassen.

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