Pflichten nach der Verpackungsverordnung

Seit dem 01.01.2009 ist die neue Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Diese sieht die zwingende Beteiligung an einem flächendeckenden Entsorgungssystem (duales System) vor, bei dem die Händler sämtliche Verpackungen lizensieren lassen müssen.

Als Verpackung ist dabei jede Art von Verpackungsmaterial zu verstehen, wie insbesondere Verkaufsverpackungen, Umverpackungen, Transportverpackungen einschließlich Verpackungsmaterial wie Luftpolstertaschen, Chips, Holzwolle etc.

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