Vorsicht bei Luxusartikeln!

Bei Luxusartikeln ist Vorsicht geboten – auch bei Originalware! Entsprechend einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann es der Markeninhaber von Luxusartikeln untersagen, dass seine Waren in Discountern verkauft werden (EuGH Urteil vom 23.04.2009 – C-59/08). Es ist zu erwarten, dass diese Grundsatzentscheidung auch für die Verkaufsplattform eBay relevant werden wird. Werden Original-Luxusartikel (die Veräußerung von Fälschungen ist ohnehin untersagt) auf der Verkaufsplattform eBay verkauft, drohen Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung, wenn der Markeninhaber diesen Vertriebsweg in einem Lizenzvertrag ausgeschlossen hat.

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