Zulässigkeit von Direktmarketing
Direktmarketing bietet Unternehmen die Möglichkeit Kunden unmittelbar und spezifiziert anzusprechen. Durch die Novellierung des § 7 UWG “Unzumutbare Belästigung” vom 22.12.2008 wurde die Zulässigkeit von Direktmarketingmaßnahmen ganz erheblich eingeschränkt. Einige Unternehmen haben gleichwohl an den nunmehr unzulässigen Werbemaßnahmen festgehalten, da diese nur äußerst ungern auf ein derart effektives Werbeinstrument verzichten.
Entsprechende Verstöße können von Unternehmen, klagebefugten Verbänden sowie von der Bundesnetzagentur geahndet werden. Seit der Gesetzesänderung haben wir bereits zahlreiche Unternehmen in Bezug auf die Zulässigkeit von Direktmarketing-Maßnahmen beraten.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Zulässigkeit von Direktmarketing (Telefonwerbung, Briefwerbung, Email-Werbung)
- Unzumutbare Belästigung (Direktmarketing)
- Unzulässige Telefonwerbung
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