Abermals Apotheke von Abmahnung betroffen: Abmahnung von Heike Schmidt (wellnesshop24) durch Rechtsanwalt Sandhage
Erneut werden wir von einer Apotheke zu Rate gezogen, die eine Abmahnung von Frau Heike Schmidt durch Rechtsanwalt Sandhage erhalten hat. Frau Heike Schmidt vertreibt unter dem Verkäufernamen “wellnesshop24” u.a. Kosmetikprodukte an Letztverbraucher. Gegenstand der Abmahnung ist u.a. die angeblich fehlerhafte Grundpreisangabe sowie die Verwendung einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Abmahnungs-Kurznotiz:
- Abmahnung durch: Heike Schmidt
- Abmahnung wegen: fehlerhafter Widerrufsbelehrung u. Grundpreisangabe
- Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
- Beauftragte Kanzlei: Rechtsanwalt Gereon Sandhage
- Allg. Hinweis: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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