Abmahnung: Axel Rühle wegen mangelhafter Werbeanzeige

Wir haben Kenntnis von einer Abmahnung des Herrn Axel Rühle erhalten. Gegenstand der Abmahnung ist ein angeblicher Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Begründet wird die Abmahnung damit, dass erhebliche Mängel in der Gestaltung einer Werbeanzeige liegen. Hierbei werden unter anderem fehlende Warnhinweise gemäß der Spielzeugverordnung, fehlende Ausweisung der Mehrwersteuer sowie fehlerhafte Angaben über die Widerrufsbelehrung (40-Euro-Klausel) abgemahnt.

  • Abmahnung durch: Herrn Axel Rühle
  • Abmahnung wegen: mangelhafter Gestaltung einer Werbeanzeige (Warnhinweise gem. Spielzeugverordnung, Ausweisung der Mehrwertsteuer, Angaben über Widerrufsbelehrung)
  • Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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