Achtung: Gewinnspielunternehmen plündern Konto nach unerlaubter Telefonwerbung
Gestern wurde eine Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlicht. Darin warnt die Verbraucherzentrale eindringlich vor unterlaubter Glückspielwerbung am Telefon. Call-Center-Agenten horchen mit vertrauenserweckender Stimme Verbraucher am Telefon aus um die Kontodaten in Erfahrung zu bringen – meist unter dem Vorwand, den Gewinn auf das angegebene Konto überweisen zu können. Schaut man ein paar Tage später auf den Kontostand, so ist die Überraschung groß. Der Kontostand ist nicht gestiegen, sondern hat meit rapide abgenommen… In einem Fall wurde gleich von mehreren Unternehmen insgesamt 2.400,00 Euro abgebucht.
Hier finden Sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 24.05.2010:
24.06.2010
Nach unerlaubter Telefonwerbung:
Gewinnspielunternehmen plündern Konto“Herzlichen Glückwunsch, Sie haben 5000 Euro gewonnen – es ist der erste Preis in unserem Gewinnspiel! Sagen Sie uns, wohin wir die 5000 Euro überweisen können?” Diese unerbetenen Anrufe sind gesetzeswidrig. Dennoch finden sie tagtäglich statt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfasst unter www.vz-bw.de/telefonwerbung Verbraucherbeschwerden zu unerlaubten Wer-beanrufen.
Mit vertrauenerweckender Stimme versprechen Call-Center-Agenten Gewinne und horchen Verbraucher am Telefon aus. Gesetzeswidrige Werbeanrufe können böse Folgen haben: So buchten gleich zwölf unseriöse Gewinnspiel-Unternehmen regelmäßig vom Konto einer Rentnerin ab – insgesamt mehr als 2.400 Euro. Täglich erhält die Verbrau-cherzentrale eine Vielzahl von Beschwerden – das im August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung entpuppt sich als Papiertiger. Verbraucher werden nach wie vor gesetzeswidrig belästigt und haben in der Folge häufig großen Aufwand, sich gegen angeblich geschlossene Verträge, unerlaubte Lastschriften oder die Nutzung ihrer Daten zu wehren.
“Wir fordern, dass Verträge, die bei Werbeanrufen geschlossen werden, erst nach einer Unterschrift des Verbrauchers wirksam werden”, stellt Christian Gollner, Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klar.Um zu belegen, dass die gesetzlichen Regeln zur Telefonwerbung nicht ausreichen, sammelt die Verbraucherzentrale über ihre Website Schilderungen von betroffenen Verbrauchern. Jeder, der unerwünschte Werbeanrufe erhalten hat, kann dort den Kampf der Verbraucherzentrale gegen den Werbeterror unterstützen.
Achtung:
Niemals sollten Sie Fremden Kontodaten am Telefon mitteilen.
Ihr

Abmahnarchiv





























Petra Vogtlaender-Rippel sagt
am 27. Juli 2010 @ 09:56
Ich wurde am Samstag angerufen, habe angeblich bei einem Gewinnspiel gewonnen und sollte ein Geschenkpaket erhalten. Gleichzeitig wurde mir ein Zeitschriftenabo versucht aufzuschwatzen und ich sollte meine Kontodaten telefonisch durchgeben, wo ich mich geweigert habe. Die dame wurde ziemlich pentrant sie hat sich mit einer Firma Bauer gemeldet
sjm sagt
am 27. Juli 2010 @ 11:22
Sehr geehrte Frau Vogtländer-Rippel,
Sie haben sich korrekt verhalten. Keinesfalls sollten Kontodaten am Telefon preisgegeben werden.
(sjm)
4.669 Beschwerden wegen unzulässiger Telefonwerbung seit März 2010 | abmahnschutz24.de sagt
am 11. Februar 2011 @ 10:40
[...] Achtung: Gewinnspielunternehmen plündern Konto nach unerlaubter Telefonwerbung [...]