Fehlende USt.-ID stellt ein Abmahngrund dar
Nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Az.: 4 U 213/08) stellt das Fehlen einer Umsatzsteueridentifikationsnummer in einem ansonsten vorhandenen Impressum einen abmahnfähigen Verstoß gegen § 5 TMG sowie 312c BGB in Verbindung mit Artikel 246, §§1, 2 EGBGB dar. Die Handelsregisternummer stelle neben der Identifikation auch eine Art Existenznachweis des Unternehmens dar und sei für den Verbraucher (insbesondere im Fernabsatz) von maßgeblicher Bedeutung. Das Fehlen dieser Angabe sei geeignet, das wirtschaftloche Verhalten des Durchschnittsverbrauchers wesentlich zu beeinflussen.
Aleksandar Silic, LL.M.
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