Interview mit Rechtsanwalt Dr. Mühlberger: “Falle” Schuldübernahme bei Tauschbörsen-Abmahnung
Rechtsanwalt Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M. gibt in regelmäßigen Abständen Interviews zum Thema Abmahnung. Vor Kurzem wurde er von Herrn Steffen Heintsch, dem Initiator von Abmanhwan-Dreipage.de, zum Thema “Falle Schuldübernahme” befragt.
Die Schuldübernahme in Tauschbörsen-Konstellationen findet ihren Ursprung in dem durchaus nachvollziehbaren Wunsch des an sich unbeteiligten Anschlussinhabers, nicht für etwas einstehen zu müssen, wofür er nach seinem Rechtsempfinden keine Verantwortung trägt. Er möchte nicht nur nichts bezahlen, sondern auch keine Unterlassungserklärung abgeben. Da die Rechtsprechung den Anschlussinhaber nur unter bestimmten Voraussetzungen aus seiner Verantwortung entlässt, erscheint die Schuldübernahme zunächst als durchaus gangbarer Ausweg aus der Misere. Das Problem an der Sache ist aber, dass dieser Weg nicht ohne die Zustimmung, bzw. Mitwirkung des Abmahnenden von statten gehen kann. Dieser lässt sich seine Mitwirkung häufig jedoch teuer erkaufen. Er diktiert die Formulierung der Unterlassungserklärung, veranlasst den Übernehmer zur Einräumung des in der Abmahnung beschriebenen Vorwurfs, lässt sich bestätigen, dass der Übernehmer zur Erfüllung der Ansprüche wirtschaftlich in der Lage ist etc. Keinesfalls sollte eine derart weitreichende Erklärung ohne vorherige anwaltliche Überprüfung und entsprechender Beratung abgegeben werden.

Abmahnarchiv





























Blogbeitrag | Interview mit Rechtsanwalt Dr. Mühlberger: “Falle” Schuldübernahme bei Tauschbörsen-Abmahnung | JUSMEUM sagt
am 22. November 2010 @ 17:18
[...] zum Thema “Falle Schuldübernahme” befragt. Die Schuldübernahme in [...] Quelle: http://www.abmahnschutz24.de/news/interview-mit-rechtsanwalt-dr-muhlberger-falle-schuldubernahme-bei… Tags: 0 Kommentare – Kommentieren zurück zum Blog: Abmahnschutz24 [...]