OLG Hamm: Anbieter haftet auch für fehlendes Impressum im Rahmen von mobilen Darstellungsformen wie iPhone Apps.

Ein Anbieter, der auf einer Handelsplattform in Internet Waren zum Kauf anbietet, und dessen Angebot mit Hilfe von mobilen Darstellungsformen wie iPhone-Apps abrufbar ist, muss sich in diesem Zusammenhang auftretende rechtliche Mängel, wie das Fehlen von Pflichtangaben, zurechnen lassen. Auf die Kenntnis der Darstellung des Angebots über iPhone-Apps durch den Anbieter kommt es dabei nicht an. Wird ein auf einer Handelsplattform eingestelltes Angebot vom Betreiber der Plattform automatisch für den Abruf durch mobile Endgeräte optimiert und kommt es beim mobilen Abruf dazu, dass Pflichtangaben (…) nicht mehr angezeigt werden, haftet der Anbieter wettbewerbsrechtlich, ohne dass es auf sein Verschulden ankäme, so der Senat. Dem Anbieter obliege bei entsprechenden Anhaltspunkten zudem eine Pflicht, die Darstellung seiner Angebote auf den Endgeräten von Apple zu kontrollieren.

Ihr

Aleksandar Silic

Das könnte Sie interessieren:

Hinterlasse einen Kommentar

Zum schreiben eines Kommentars musst Du angemeldet sein.