Ungesicherte WLAN Funkverbindung – Google “Street View” speichert (versehentlich) Datenverkehr (Emailfragmente, Aufrufe von Websites etc.)

Das ungesicherte (bzw. nicht hinreichend gesicherte) WLAN machte in den letzten Tagen von sich reden und beschäftigte die Medien. Wir berichteten darüber: hier, hier und hier.

Wurde zwischenzeitlich durch den BGH entschieden, dass derjenige, der sein WLAN nicht entsprechend der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Routers marktüblichen Sicherungsstandards sichert, für Rechtsverstöße Dritter im Rahmen der Störerhaftung in Anspruch genommen werden kann, so gibt uns  Google, insbesondere das Projekt “Google Street View” einen weiteren Grund, das WLAN nicht ungesichert zu belassen.

Wie sich vor wenigen Tagen herausstellte, werden durch die von Google entsandten, mit 360°-Ansicht-Kameras ausgestatteten Fahrzeuge (die im übrigen gegenwärtig auch in Deutschland unterwegs sind) nicht nur die Straßen aufgenommen – was bereits für ausreichend Diskussionen unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten gesorgt hat. Die Kameras nahmen – wohlgemerkt versehentlich – auch Fragemente von Datenverkehr auf, der über ungesicherte WLAN-Funknetze abrufbar war.

Google hat sich für das Versehen zwischenzeitlich entschuldigt. Die Entschuldigung finden Sie hier.

Ihr Rechtsanwalt

Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.

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