Allgemeiner Deutscher Automobil – Club e.V. (ADAC)
Beim “Allgemeiner Deutscher Automobil – Club e.V. (ADAC)” handelt es sich um eine qualifizierte Einrichtung im Sinne der §§ 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, 4 UKlaG. Der “Allgemeiner Deutscher Automobil – Club e.V. (ADAC)” ist damit gemäß §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG berechtigt, Abmahnungen wegen Wettbewerbsverletzungen auszusprechen.
Der Satzungszweck ist die Wahrnehmung und Förderung der Interessen des Kraftfahrwesens; Schutz der Verkehrsteilnehmer insbesodere Verbraucherschutz; zur Führung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt (vgl § 2 der Satzung).
Anschrift:
Allgemeiner Deutscher Automobil – Club e.V. (ADAC) Am Westpark 881373 München
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