PRO BAHN Oberbayern – Gemeinnütziger Fahrgastverband
Beim “PRO BAHN Oberbayern – Gemeinnütziger Fahrgastverband” handelt es sich um eine qualifizierte Einrichtung im Sinne der §§ 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, 4 UKlaG. Der “PRO BAHN Oberbayern – Gemeinnütziger Fahrgastverband” ist damit gemäß §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG berechtigt, Abmahnungen wegen Wettbewerbsverletzungen auszusprechen.
Der Satzungszweck ist die Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung in Angelegenheiten öffentliche Verkehrsmittel betreffend; zur Führung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt (vgl. § 2 der Satzung)
Anschrift:
PRO BAHN Oberbayern – Gemeinnütziger Fahrgastverband Agnes-Bernauer-Platz 880687 München
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