PRO BAHN Oberbayern – Gemeinnütziger Fahrgastverband

Beim “PRO BAHN Oberbayern – Gemeinnütziger Fahrgastverband” handelt es sich um eine qualifizierte Einrichtung im Sinne der §§ 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, 4 UKlaG. Der “PRO BAHN Oberbayern – Gemeinnütziger Fahrgastverband” ist damit gemäß §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG berechtigt, Abmahnungen wegen Wettbewerbsverletzungen auszusprechen.

Der Satzungszweck ist die Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung in Angelegenheiten öffentliche Verkehrsmittel betreffend; zur Führung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt (vgl. § 2 der Satzung)

Anschrift:

PRO BAHN Oberbayern – Gemeinnütziger Fahrgastverband
Agnes-Bernauer-Platz 8
80687 München

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir helfen. Rufen Sie uns an:

oder machen Sie von unserem Rückrufservice Gebrauch:

Share on Facebook

Das könnte Sie interessieren:

  • Leider nichts gefunden ...