Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW)

Beim Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) handelt es sich um einen rechtsfähigen Verband zur Förderung gewerblicher Interessen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) verfolgt Wettbewerbsverstöße mittels Abmahnungen und fördert einen seriösen Geschäftsverkehr, bspw. durch Führung von Musterprozessen, Information der Öffentlichkeit über unseriöse Geschäftspraktiken, Rechtsfortbildung etc.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) ist berechtigt zu Beanstandung von Wettbewerbsverstößen. Der Verband darf daher auch abmahnen, d.h. Abmahnungen aussprechen und Unterlassungsansprüche geltend machen.

Anschrift:
DSW Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität
Landgrafenstraße 24 B
61348 Bad Homburg vor der Höhe

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