Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale)
Bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) handelt es sich um einen rechtsfähigen Verband im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) stellt nach eigenem Bekunden die größte und einflussreichste bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerbs dar.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) ist berechtigt zur Beanstandung von Wettbewerbsverstößen. Sie darf daher auch abmahnen, d.h. Abmahnungen aussprechen, sowie Unterlassungsansprüche geltend machen.
Anschrift: Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Frankfurt/Main Landgrafenstraße 24 B 61348 Bad Homburg vor der HöheSie haben eine Abmahnung erhalten? Wir helfen. Rufen Sie uns an:
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