Abmahnung von Fotographen wegen Hochladens von Bildern auf Facebook-Account ohne Genehmigung des Berechtigten

 Uns liegt eine Abmahnung eines Fotographen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung vor. Beanstandet wird, dass von dessen Website Fotos kopiert und auf einem Facebook-Account hochgeladen wurden. Ohne nähere Begründung wird dabei die Zahlung des Betrags x binnen 14 Tagen auf das angegebene Konto verlangt, da andernfalls ein Anwalt hinzugezogen wird. Offenbar stellt dies die neuste Art der Abmahnungen dar. Oder sollte man besser sagen die neuste Einnahmequelle? Ein einfaches DIN A4-Blatt mit einer dürftigen Ausführung, ohne Angaben von Normen, aus denen sich die Urheberrechtsverletzung ergibt. Dazu ein weiteres Blatt mit einem sog. Sceenshot, der die Facebook-Seite mit den angeblich urheberrechtlich geschützten Bildern zeigt. Doch von welcher Seite die besagten Fotos nun  heruntergeladen worden sein sollen, dies wird mit keinem Wort erwähnt. Auch die Urheberschaft wird nicht belegt. Wir raten bei entsprechenden Abmahnungen zur Vorsicht.

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Abmahnung der Firma Hifi-Leipzig durch Rechtsanwälte Vorwerg & Sommer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung

Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Firma Hifi-Leipzig durch die Rechtsanwälte Vorwerg & Sommer vor. Begründet wird diese mit einem angeblichen Verstoß gegen Urheberrechte. Diese sollen dadurch verletzt worden sein, dass Bildmaterial ohne Genehmigung bei eBay verwendet wurde. Gefordert wird die Zahlung einer sog. Lizenzentschädigung. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird deshalb auch die Abgabe einer Vergleichserklärung verlangt. Keinesfalls sollten Sie diese Erklärungen ohne anwaltliche Beratung unterzeichnen.

  • Abgemahnt durch: Firma Hifi-Leipzig
  • Beauftragte Kanzlei: Vorwerg & Sommer Rechtsanwälte
  • Abmahnung wegen: Verwendung von Bildmaterial ohne Genehmigung
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung von Teaworld OHG wegen Verstoßes gegen Urheber- und Leistungsrechte

Uns liegt eine Abmahnung der Teaworld OHG durch die Rechtsanwälte Mehr & Kriebel vor. Grund für die Abmahnung ist ein angeblicher Verstoß gegen Urheber- und Leistungsrechte durch die Verwendung einer geschützten Bilddatei. Verlangt wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zudem die Unterzeichnung einer Vergleichsannahmeerklärung. Grund dafür sei, dass „bei der Einräumung von Nutzungsrechten an der Bilddatei  gem. § 31, 32 Urhebergesetz eine angemessene Vergütung“ bezahlt werden müssen. Aufgrund der gewerblichen Nutzung wird ein Betrag von 2.000 € verlangt

  • Abgemahnt durch:  Teaworld OHG
  • Beauftrage Kanzlei: Rechtsanwälte Mehr & Kriebel
  • Abmahnung wegen: Verwendung einer geschützten Bilddatei
  • Rechtsgrundlage: Urheber- und Leistungsrecht
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung: Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-Leipzig durch Kanzlei Vorwerg und Sommer

Erneut erhielten wir heute Mitteilung, dass Herr Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-LeipzigAbmahnungen durch die Kanzlei Vorwerg und Sommer eine Abmahnung verschickt hat. Gegenstand der uns bekannten Abmahnung ist abermals die Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials im Rahmen einer so genannten “eBay-Kleinanzeige”.

  • Abmahnung durch: Hans Schnakenberg, Firma Hifi-Leipzig
  • Abmahnung wegen: Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Beauftragte Kanzlei: Vorwerg und Sommer
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung: Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-Leipzig durch Kanzlei Vorwerg und Sommer

Erneut erhielten wir heute Mitteilung, dass Herr Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-LeipzigAbmahnungen durch die Kanzlei Vorwerg und Sommer eine Abmahnung verschickt hat. Gegenstand der uns bekannten Abmahnung ist abermals die Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials im Rahmen einer so genannten “eBay-Kleinanzeige”.

  • Abmahnung durch: Hans Schnakenberg, Firma Hifi-Leipzig
  • Abmahnung wegen: Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Beauftragte Kanzlei: Vorwerg und Sommer
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung: NAVTEQ GmbH durch Kanzlei Graf von Westphalen

Erneut erhielten wir Kenntnis von einer Abmahnung durch die Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt am Main. Diese  mahnt im Auftrag der Navteq (DE) GmbH die rechtswidrige Verwendung von Kartenmaterialien (Kartenausschnitte) ab.

  • Abmahnung durch: NAVTEQ GmbH (map24)
  • Abmahnung wegen: Verwendung urheberrechtlich geschützten Kartenmaterials
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Beauftragte Kanzlei: Graf von Westphalen (Frankfurt, Main)
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung

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Abmahnung: Sportwelt Mickan wegen Urheberrechtsverletzung

Uns wurde eine Abmahnungen der Sportwelt Mickan GbR aus Kamp-Lintfort  vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist ein Verletzung des Urheberrechts. Begründet wird die Abmahnung mit der Vervielfältigung und Veröffentlichung urheberrechtlich lizenzierten Fotomaterials.

  • Abmahnung durch: Sportwelt Mickan GbR
  • Abmahnung wegen: Vervielfältigung und Veröffentlichung lizenzierten Fotomaterials
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung | Corbis GmbH durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Erneut wurde uns eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München vorgelegt. Dieses Mal erfolgt die Abmahnung im Auftrag der Corbis GmbH aus Düsseldorf. Gegenstand der Abmahnung ist eine Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke. Begründet wird die Abmahnung mit der Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials.

  • Abmahnung durch: Corbis GmbH
  • Beauftragte Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
  • Abmahnung wegen: Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung: Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-Leipzig durch Kanzlei Vorwerg und Sommer

Erneut erhielten wir heute Mitteilung, dass Herr Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-LeipzigAbmahnungen durch die Kanzlei Vorwerg und Sommer eine Abmahnung verschickt hat. Gegenstand der uns bekannten Abmahnung ist abermals die Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials im Rahmen einer so genannten “eBay-Kleinanzeige”.

  • Abmahnung durch: Hans Schnakenberg, Firma Hifi-Leipzig
  • Abmahnung wegen: Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Beauftragte Kanzlei: Vorwerg und Sommer
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Abmahnung: Markus Huber, Geschäftsführer der Huber Medien GmbH durch Rechtsanwältin Nela Softic

Uns liegt eine Abmahnung durch Rechtsanwältin Nela Softic aus München im Namen der Huber Medien GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist eine Urheberrechtsverletzung. Begründet wird die Abmahnung  mit der Verwendung und Verbreitung urheberrechtlich geschützten Kartenmaterials im Internet.

  • Abmahnung durch: Huber Medien GmbH, Markus Huber
  • Beauftragte Kanzlei: Rechtsanwältin Nela Softix
  • Abmahnung wegen: Verwendung und Verbreitung urheberrechtlich geschützten Kartenmaterials im Internet
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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