Beschluss des OLG Köln: Offensichtliche Rechtsverletzung bei erheblichen Zweifeln an einer zutreffenden Ermittlung der IP-Adressen zu verneinen

Nach einem jüngst ergangenen Beschluss des OLG Köln vom 10.02.2011 (AZ.: 6 W 5/11) ist bei begründeten Zweifeln an einer zuverlässigen IP-Adressermittlung das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung im Sinne § 101 UrhG zu verneinen.

Folgender Sachverhalt lag diesem Beschluss zugrunde:

Ein Rechteinhaber hatte, gestützt auf Rechte an einem Filmwerk, den Erlass einer Anordnung gemäß § 101 Abs. 9 beim Landgericht Köln gegen einen Internetprovider erwirkt. Die geltend gemachte Auskunft bezog sich auf 33 IP-Adressen, über die im Rahmen einer Filesharing- Tauschbörse im Zeitraum vom 12.06.2010 bis zum 16.06.2010 das streitgegenständliche Filmwerk anderen Teilnehmern zum Download angeboten worden sein sollte. Eine dieser IP-Adressen konnte nach Ansicht des antragstellenden Rechteinhabers auch dem Beschwerdeführer zugeordnet werden. Die gleiche IP-Adresse wurde an zwei weiteren darauf folgenden Tagen registriert. Der Beschwerdeführer erhielt schließlich eine Abmahnung durch den Rechteinhaber.

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BGH: „Double – Opt- In“ -Verfahren als Beweismittel einer Einwilligung für Telefonwerbung ungeeignet

Nach der wettbewerbsrechtlichen Regelung des § 7 Abs. Nr. 2 UWG ist ein Anruf zu Werbezwecken bei einem Verbraucher, ohne vorher dessen ausdrückliche Einwilligung eingeholt zu haben eine unzumutbare Belästigung und daher wettbewerbswidrig. Während im Bereich der E-Mail- Werbung die Nutzung eines so genannten Double- Opt-In-Verfahrens für den Nachweis einer solchen Einwilligung inzwischen als ausreichend anerkannt wurde, stellt sich dies bei Werbeanrufen nun anders dar. Weiterlesen »

Wie kann ich Widerspruch gegen Google-Street-View einlegen und eine Unkenntlichmachung meiner Wohnung/Haus erreichen?

Immer häufiger erkundigen sich Mandanaten nach Möglichkeiten, wie man eine Abbildung seines Hauses bzw. seiner Wohnung durch Google-Street-View verhindern kann. Einige befürchten eine erleichterte Ausspähung durch potentielle Einbrecher,  andere einen Ausverkauf der Persönlichkeitsrechte wieder andere sind von dem Projekt begeistert.

Wo die nächsten Aufnahmen für Street View beabsichtigt sind, können Sie hier entnehmen.

Widersprüche können formlos gerichtet werden an:

Google Germany GmbH
Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg

Email: streetview-deutschland@google.com

Weitere Informationen rund um das Google-Street-View-Projekt finden Sie hier.

Ihr

Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.

Chancen der Digitalisierung – Politiker und Sachverständige in der Diskussion

Am Montag, den 5. Juli 2010, diskutierte die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft gemeinsam mit acht Sachverständigen die Chancen und Risiken der Digitalisierung in Deutschland. Die sehenswerte und interessante Diskussion können Sie in “einer” ruhigen Minute nachverfolgen. Die entsprechende Aufnahme finden Sie hier.

Ihr

Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.

“Surfer haben Rechte” – Ein Projekt des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gewinnt klicksafe-Preis für Internetsicherheit

Bei dem Portal “Surfer haben Rechte” handelt es sich um ein äußerst begrüßenswertes Portal des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Das Projekt wurde vor wenigen Tagen mit dem “klicksafe-Preis für Internetsicherheit” ausgezeichnet. Nachfolgend finden Sie die entsprechende Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom 01.07.2010:

Surfer haben Rechte: Ein ausgezeichnetes Portal

Projekt des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gewinnt klicksafe-Preis für Internetsicherheit

01.07.2010 – Das Verbraucherinformationsportal www.surfer-haben-rechte.de ist mit dem klicksafe-Preis für Internetsicherheit ausgezeichnet worden. Die Preisverleihung fand gestern Abend statt. “Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung. Es ist wichtig, dass Verbraucher wissen, welche Rechte sie im Internet haben”, erklärt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Viele Dinge sind in der digitalen Welt anders als im klassischen Verbraucheralltag. “Anbieter versuchen leider häufig, die Unwissenheit der Verbraucher auszunutzen”, so Billen. Genau hier setzt Surfer-haben-Rechte.de an: Das 2009 gestartete Internetangebot klärt Nutzer in verständlicher Sprache über die kleinen und großen Tücken, ihre Rechte und Pflichten im Internet auf. Die Webseite bietet ausführliche Hintergrundtexte zu zahlreichen Themen, kurze Checklisten sowie die Möglichkeit, an Umfragen teilzunehmen oder Schwarze Schafe im Netz zu melden.

Darüber hinaus prüft das Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt Webangebote im Hinblick auf Datenschutz, Urheberrecht, Vertragsrecht und Jugendschutz und leitet gegebenenfalls Unterlassungsverfahren ein. Im vergangenen Jahr gingen die Projektmitarbeiter rechtlich unter anderem gegen fünf Anbieter Sozialer Netzwerke vor, darunter auch MySpace und Facebook.

Die Informations- und Aufklärungskampagne wird finanziell gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Das vzbv-Projekt kooperiert mit der Initiative “Verbraucher sicher online”, die an der Technischen Universität Berlin angesiedelt ist.

Ihr

Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.

Betreiber von Internetseite haftet für fremden RSS-Feed

Das Landgericht Berlin hatte jüngst über einen äußerst interessanten Fall zu entscheiden (LG Berlin, Urt. v. 27.04.2010, Az.: 27 O 190/10). Darin ging es um die Frage, ob der Betreiber einer Internetseite für einen fremden RSS-Feed haftet (sog. Störerhaftung, Haftung als Störer). Das Gericht stellte klar:

Wer als “Herr des Angebots” fremde RSS-Feeds in sein Internetangebot einbindet, macht sich so veröffentlichte Inhalte zu eigen. Beinhaltet ein RSS-Feed rechtswidrige Inhalte, so kann der Website-Betreiber ggf. auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Abmahnung und einstweilige Verfügung waren damit im zu Grunde liegenden Fall gerechtfertigt.

Achtung

Bei Online-Angeboten, die auf fremde Inhalte zurückgreifen ist Vorsicht geboten. Ggf. haftet der Website-Inhaber für die fremden Inhalte als sog. Störer.

Ihr

Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.

Ungesicherte WLAN Funkverbindung – Google “Street View” speichert (versehentlich) Datenverkehr (Emailfragmente, Aufrufe von Websites etc.)

Das ungesicherte (bzw. nicht hinreichend gesicherte) WLAN machte in den letzten Tagen von sich reden und beschäftigte die Medien. Wir berichteten darüber: hier, hier und hier.

Wurde zwischenzeitlich durch den BGH entschieden, dass derjenige, der sein WLAN nicht entsprechend der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Routers marktüblichen Sicherungsstandards sichert, für Rechtsverstöße Dritter im Rahmen der Störerhaftung in Anspruch genommen werden kann, so gibt uns  Google, insbesondere das Projekt “Google Street View” einen weiteren Grund, das WLAN nicht ungesichert zu belassen.

Wie sich vor wenigen Tagen herausstellte, werden durch die von Google entsandten, mit 360°-Ansicht-Kameras ausgestatteten Fahrzeuge (die im übrigen gegenwärtig auch in Deutschland unterwegs sind) nicht nur die Straßen aufgenommen – was bereits für ausreichend Diskussionen unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten gesorgt hat. Die Kameras nahmen – wohlgemerkt versehentlich – auch Fragemente von Datenverkehr auf, der über ungesicherte WLAN-Funknetze abrufbar war.

Google hat sich für das Versehen zwischenzeitlich entschuldigt. Die Entschuldigung finden Sie hier.

Ihr Rechtsanwalt

Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.