22. Nov, 2011
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n einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Minderjähriger ab sieben Jahren Schadensersatz für das unerlaubte Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke (Filesharing) haftet. Im vorliegenden Fall hatte ein Minderjähriger, der im Rahmen des Gesetzes in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, eine Internetseite betrieben, auf der ein Link zu einer Seite mit Filesharing-Angeboten vorhanden war. Auf den gesetzlichen Minderjährigenschutz kommt es dem Urteil nach nicht an. Begründet wird die Entscheidung damit, dass es vielmehr auf die Deliktsfähigkeit ankomme.
Die Entscheidung des BGH wird weitreichende Konsequenzen auf bestehende Verfahren haben, in denen Minderjährige für Filesharing verantwortlich sind. Viele Kinder und Jugendliche sind im Internet aktiv und kommen hierbei auch in Kontakt mit urheberrechtlich geschützten Werken.
Quelle: BGH, Beschluss v. 03.02.2011 – Az.: I ZA 17/10
31. Mrz, 2011
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Ebenfalls wurde in einer älteren Entscheidung des AG München (Urteil vom 11.11.2009, Az.: 142 C 14130/09) festgestellt, dass eine Anwendung des § 97a II UrhG nur bei Vorliegen einer unerheblichen Rechtsverletzung in Betracht kommt.
In der Angelegenheit wurde dem Beklagten vorgeworfen das Hörbuch “Der Bohlenweg” von Dieter Bohlen über die Internet-Tauschbörse eDonkey zum Download angeboten zu haben. Das Gericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung von Euro 1006,00 an den Kläger.
Auch in dieser Entscheidung wird die Anwendbarkeit des § 97a II UrhG verneint. Die Stellungnahme des AG München finden Sie hier:
21. Mrz, 2011
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Mit Beschluss vom 03.03.2011 entschied das Landgericht Berlin (Az.: 16 O 433/10) über die Gewährung von Prozesskostenhilfe. In diesem Rahmen wurden die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen die Klage geprüft.
Die Klägerin macht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend. Der Beklagten wurde vorgeworfen, dass sie den Film “Der Architekt” im Rahmen eines sog. Filesharingprogramms öffentlich zugänglich gemacht habe.
Auch in dieser Entscheidung wird die Anwendbarkeit des § 97a II UrhG, der sog. “100€-Deckelung”, verneint.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
17. Mrz, 2011
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Uns liegt zur Bearbeitung eine Klage der Kanzlei Schutt, Waetke vor. Diese wurde im Auftrag der bitComposer Games GmbH vor dem Amtsgericht Köln erhoben. Gegenstand der Klage ist das angebliche unerlaubte Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes. Der Beklagte wird zur Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren nach § 97 a Abs.1 UrhG und Schadensersatz gemäß § 97 Abs.2 UrhG bzw. § 823 Abs.1 BGB in Anspruch genommen.
In der Klageschrift wird behauptet, dass die Firma Logistep AG aus der Schweiz, “fehlerfrei und eindeutig” feststellen konnte, dass ein Computerspiel eine bestimmte IP-Adresse zum Download angeboten wurde. Interessanterweise wurden die Daten des Anschlussinhabers nicht über ein Auskunftsanspruch, sondern über eine Strafanzeige beschafft.
Wie wir bereits hier berichtet haben, wurden auch einige Mahnbescheide für die bitComposer Games GmbH in den vergangenen Tagen beantragt. Allem Anschein nach wird in diesem Jahr vermehrt zur Durchsetzung der angeblichen Ansprüche gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen.
Wir werden Sie über den weiteren Verlauf der Angelegenheit selbstverständlich informieren.
Ihr
Tobias Arnold
17. Mrz, 2011
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Im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung wird uns eine weitere Abmahnung der Kanzlei “Amann” vorgelegt. Die Kanzlei “Amann” versendetAbmahnungen im Auftrag der Rechteinhaber Andreas Paul und Michael Litzka. Gegenstand der Abmahnung ist der Musiktitel “Believe – Mike Nero”
Abmahnungs-Kurznotiz:
Achtung: Keinesfalls sollten die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Amann erhalten?
Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles:

oder kostenloser Rückruf:

oder per Email an:
abmahnung@ms-concept.de
17. Mrz, 2011
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Gerade erreicht uns die Meldung, das eine neue Kanzlei “Amann” Abmahnungen verschickt. Im Auftrag der Rechteinhaber Andreas Paul und Michael Litzka mahnen Sie Musiktitel ab.
Gegenstand der Abmahnung ist derzeit der Musiktitel:
“ Believe – Mike Nero”
Achtung: Keinesfalls sollten die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Amann erhalten?
Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles:

oder kostenloser Rückruf:

oder per Email an:
abmahnung@ms-concept.de
8. Mrz, 2011
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Nach einem jüngst ergangenen Beschluss des OLG Köln vom 10.02.2011 (AZ.: 6 W 5/11) ist bei begründeten Zweifeln an einer zuverlässigen IP-Adressermittlung das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung im Sinne § 101 UrhG zu verneinen.
Folgender Sachverhalt lag diesem Beschluss zugrunde:
Ein Rechteinhaber hatte, gestützt auf Rechte an einem Filmwerk, den Erlass einer Anordnung gemäß § 101 Abs. 9 beim Landgericht Köln gegen einen Internetprovider erwirkt. Die geltend gemachte Auskunft bezog sich auf 33 IP-Adressen, über die im Rahmen einer Filesharing- Tauschbörse im Zeitraum vom 12.06.2010 bis zum 16.06.2010 das streitgegenständliche Filmwerk anderen Teilnehmern zum Download angeboten worden sein sollte. Eine dieser IP-Adressen konnte nach Ansicht des antragstellenden Rechteinhabers auch dem Beschwerdeführer zugeordnet werden. Die gleiche IP-Adresse wurde an zwei weiteren darauf folgenden Tagen registriert. Der Beschwerdeführer erhielt schließlich eine Abmahnung durch den Rechteinhaber.
Weiterlesen »
21. Feb, 2011
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Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns eine Abmahnung der Amway GmbH vorgelegt. Diese mahnt Wettbewerbsverstöße auf der Verkaufsplattform eBay ab. Gegenstand der Abmahnung ist ein Verstoß gegen die Preisangabeverordnung.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten Sie unter:

oder machen Sie von unserem Rückrufservice Gebrauch:

9. Feb, 2011
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Neue Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei CSR machen die Runde. In Auftrag gegeben wurden die Abmahnungen von der Firma Oftly-Goldwin GmbH.
Abgemahnt wird der Pornofilm:
“Nikki Rio”
Achtung: Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!

Wir helfen – sofort, erfahren und zu fairen Preisen.

Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

2. Feb, 2011
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In jüngster Zeit mehren sich bei uns die Informationen, wonach auch der widerrechtliche Upload urheberrechtlich geschützter Werke bei sog. “One-Click-Filehostern“, insbesondere bei Rapidshare, vermehrt Gegenstand von Abmahnungen ist. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei Abmahnungen betreffend des Uploads urheberrechtlich geschützter Werke bei “one click Filehostern” gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Wir helfen – sofort, erfahren und zu fairen Preisen.


Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

Nachfolgend finden Sie einen überblick über die gängigen “One Click Filehoster” (nicht abschließend):
- Rapidshare
- megaupload
- sharebigfile
- updownloadserver
- yousendit
- 11mbit
- up-li.ru
- mytempdir
- putfile
- zippyvideos
- yourfile
- uploadtemple
- refrozen
- file-upload
- gamedose
- turboshare
- ultrashare
- xdrive
- dropload
- hosting-place
- etc.