Abmahnung des Herrn Wolf-Dieter Grube („Rick Skaan“) durch Rechtsanwälte Kanzlei-Zinke.de wegen angeblicher Urherbrechtsverletzung am Liedtext „Der Hamster (Timmy)“

Erneut liegt uns eine Abmahnung des Herrn Wolf-Dieter Grube (Künstlername „Rick Skaan“) durch Rechtsanwälte Kanzlei-Zinke.de wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung vor. Grund ist eine angeblich unberechtigte Nutzung des urheberrechtlich geschützten Textes zu dem Lied „Der Hamster (Timmy)“. Der Text sei auf einer Internet-Seite einbracht und damit für Jedermann zugänglich gemacht worden, ohne das eine entsprechende Lizenz bestand. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Auskunft über die Dauer und die Formen der Nutzung des Liedtextes, die Menge der verteilten Vervielfältigungen sowie über die damit verbundene Einnahmeerzielung verlangt. Zudem wird eine nachträgliche Lizenzierung angeboten, durch welche „alle Ansprüche, die sich aus der hier abgemahnten Nutzung des Liedtextes „Der Hamster (Timmy)“ ergeben abgegolten“ sein sollen.

  • Abmahnung durch: Wolf-Dieter Grube (Künstlername „Rick Skaan)
  • Beauftragte Kanzlei: Kanzlei-Zinke.de
  • Abmahnung wegen: unberechtigte Benutzung eines urhebberechtliche geschützten Liedtextes
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung der Firma Methusalem Verlag UG wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung

Wir haben von einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Methusalem Verlag UG erfahren. Die Urheberrechtsverletzung soll ein Buch betreffen. Es sollen Textpassagen, an denen die Firma Methusalem Verlag UG die ausschließlichen Nutzungsrechte hat, ohne deren Einverständnis verwendet worden sein.

  • Abmahnung durch: Firma Methusalem Verlag UG
  • Abmahnung wegen: unerlaubter Verwendung von Textpassagen
  • Rechtsgrundlage: Urherberrchet
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung im Zusammenhang mit “Marions Kochbuch” durch Giese Rechtsanwälte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung

Uns liegt eine Abmahnung im Zusammenhang mit “Marions Kochbuch” durch Giese Rechtsanwälte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung vor. Begründet wird dies damit, dass ohne entsprechende Nutzungs- oder Verwendungsrechte eine urheberrechtlich geschützte Fotographie in einer Internetpräsentation genutzt wird. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird ein Schadensersatz, genauer ein Lizenzschadensersatz, geltend gemacht. Berechnet wird dieser mit Hilfe der sog. Lizenzanalogie.

  • Abmahnung im Zusammenhang mit: Marions Kochbuch
  • Bauftragte Kanzlei: Giese Rechtsanwälte
  • Abmahnung wegen: Verwendung einer urheberrechtlich geschützten Fotographie
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung von Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch Komning Rechtsanwälte wegen angeblicher Urherbrechtsverletzung

Uns liegt eine Abmahnung von Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch Komning Rechtsanwälte wegen angeblicher Urherbrechtsverletzung vor. Begründet wird dies mit einer unerlaubten öffentlichen Ausstrahlung einer urheberrechtlich geschützten Spotsendung. Zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen an einer entsprechenden Spotsendung sei jedoch ein „Abonnementvertrag für Gewerbe und Vereine“ mit SKY Deutschland notwendig. Um festzustellen, ob bei einer öffentlichen Gaststätte auch tatsächlich die Lizenzgebühren beglichen werden, wenn ein Programm von SKY Deutschland ausgestrahlt wird, hat diese zur Überprüfung eine Kontrollagentur beauftragt.

  • Abgemahnt durch:  SKY Deutschland
  • Beauftrage Kanzlei: Komning Rechtsanwälte
  • Abmahnung wegen: unerlaubten öffentlichen Ausstrahlung einer urheberrechtlich geschützten Spotsendung
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung

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Welche Mindestanforderungen muss eine Abmahnung enthalten?

In einem aktuellen Urteil hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass Abmahnkosten nur gezahlt werden müssen, wenn die Abmahnung den an sie zu stellenden Mindestanforderungen genügt. So gehört zu einer Abmahnung, dass der Abmahnende darlegt, weshalb er sich für berechtigt hält, den zu beanstandenden Verstoß zu verfolgen (Sachbefugnis). Zudem müssen in einer Abmahnung das beanstandete Verhalten und der darin erblickte Verstoß hinreichender Deutlichkeit bezeichnet sein, so dass der Abgemahnte die gebotenen Folgerungen ziehen kann. Ist in einer Abmahnung der Verstoß nicht erkennbar, so ist auch ein bereitwilliger Abgemahnter nicht in der Lage, eine wirksame Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Es liegt eine völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung vor, welche einer Nichtleistung gleichsteht, weswegen die Zahlung des Honorars verweigert bzw. die Rückerstattung des Honorars verlangt werden kann.

Zudem wurde entschieden, dass nicht jedes Angebot einer Audiodatei zum Herunterladen fremde Urheberrechte verletzt. So können Dateien gemeinfrei, mit einer allgemeinen Lizenz versehen oder vom Interpreten zur freien Verbreitung in das Internet eingestellt sein. Da es sich beim Urheberrecht um ein Ausschließlichkeitsrecht handelt sei es jedem Inhaber von Urheberrechten selbst überlassen, ob er sein Recht im konkreten Fall ausübt oder nicht. Diese Rechte können nicht von einem Dritter geltend gemacht werden.

 

Quelle: OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.11.2011, Az. I-20 W 132/11

Schadensersatzforderung der dapd nachrichtenagentur GmbH durch KSP Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung

Heute erreichte uns ein Schreiben der dapd nachrichtenagentur GmbH durch KSP Rechtsanwälte. Grund für das Scheiben ist eine angebliche Urheberrechtsverletzung wegen Verwendung von Texten ohne Zustimmung zur Nutzung und Verbreitung. Es wird ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Grundlage für die Berechnung ist, was bei rechtmäßiger Nutzung des Textes als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Zudem wird die Erstattung der Dokumentationskosten für die Ermittlung der Urheberrechtsverletzung verlangt.

  • Forderungsinhaber: dapd nachrichtenagentur GmbH
  • Beauftragte Kanzlei: KSP Rechtsanwälte
  • Zahlungsaufforderung wegen: Verwendung von Texten ohne Zustimmung
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht

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Abmahnung: Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen irreführender Werbung

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. versendet wieder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Gegenstand der Abmahnungen sind wettbewerbsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit Werbung für Ultraschallbehandlungen. Beigefügt sind der Abmahnung strafbewehrte Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafen für den Fall der Zuwiderhandlungen.

Sollten Sie von einer Abmahnung durch den Verband Sozialer Wettbewerb betroffen sein, empfehlen wir dringend die Überprüfung durch spezialisierte Rechtsberatung.

  • Abmahnung durch: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
  • Abmahnung wegen: irreführender Werbung für Ultraschallbehandlungen
  • Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Bundesverband des Verbraucherzentralen fordert Abmahnindustrie in die Schranken zu weisen

Wir weisen auf die Pressemitteilung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) vom heutigen Dienstag hin, in der gefordert wird, die Abmahnindustrie in die Schranken zu weisen. Der vzbv fordert eine gesetzliche Klarstellung bzgl. der Auslegung, wann Verbraucher privat handeln und wann ein gewerblicher Handel vorliegt. Die aktuelle urheberrechtliche Regelung aus dem Jahr 2008 legt eine Deckelung der Erstabmahnung in Höhe von 100 Euro für private Nutzer fest. Allerdings hinterlasse das Gesetz “Schlupflöcher“, so dass die Richter den Begriff der Gewerblichkeit sehr weit auslegen. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat diesbezüglich bereits einen Gesetzentwurf angekündigt, der diese Klarstellung beinhalte.

Für den vzbv erklärt Cornelia Tausch weiter: “Es geht uns nicht darum, Rechtsverstöße zu bagatellisieren. Aber es drängt sich der Eindruck auf, dass Rechteinhaber und Anwälte Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt haben.”

http://www.vzbv.de/8829.htm

Abmahnung: Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-Leipzig durch Kanzlei Vorwerg und Sommer

Erneut erhielten wir heute Mitteilung, dass Herr Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-LeipzigAbmahnungen durch die Kanzlei Vorwerg und Sommer eine Abmahnung verschickt hat. Gegenstand der uns bekannten Abmahnung ist abermals die Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials im Rahmen einer so genannten “eBay-Kleinanzeige”.

  • Abmahnung durch: Hans Schnakenberg, Firma Hifi-Leipzig
  • Abmahnung wegen: Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Beauftragte Kanzlei: Vorwerg und Sommer
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung: Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-Leipzig durch Kanzlei Vorwerg und Sommer

Erneut erhielten wir heute Mitteilung, dass Herr Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-LeipzigAbmahnungen durch die Kanzlei Vorwerg und Sommer eine Abmahnung verschickt hat. Gegenstand der uns bekannten Abmahnung ist abermals die Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials im Rahmen einer so genannten “eBay-Kleinanzeige”.

  • Abmahnung durch: Hans Schnakenberg, Firma Hifi-Leipzig
  • Abmahnung wegen: Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Beauftragte Kanzlei: Vorwerg und Sommer
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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