Abmahnung: Sportwelt Mickan wegen Urheberrechtsverletzung

Uns wurde eine Abmahnungen der Sportwelt Mickan GbR aus Kamp-Lintfort  vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist ein Verletzung des Urheberrechts. Begründet wird die Abmahnung mit der Vervielfältigung und Veröffentlichung urheberrechtlich lizenzierten Fotomaterials.

  • Abmahnung durch: Sportwelt Mickan GbR
  • Abmahnung wegen: Vervielfältigung und Veröffentlichung lizenzierten Fotomaterials
  • Rechtsgrundlage: Urheberrecht
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung: EDV-Samirae durch Anwaltskanzlei Dlugosch wegen unlauterem Wettbewerb

Uns liegt eine Abmahnung durch die Anwaltskanzlei Dlugosch aus Bergisch Gladbach vor. Die Abmahnung erfolgt im Namen der Firma EDV-Service Semirae aus Bergisch Gladbach. Abgemahnt wird das Anbieten für PC-Service-Dienstleistungen als Privatanbieter sowie die Bewerbung von Dienstleistungen zu einem Festpreis von Euro 0,00  auf der Seite kalaydo.de.  Beigefügt ist eine Unterlassungserklärung.

  • Abmahnung durch: EDV-Service Semirae, Bergisch Gladbach
  • Beauftragte Kanzlei: Dlugosch, Bergisch Gladbach
  • Abmahnung wegen: unlauterem Wettbewerb
  • Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung: Liebich durch Anwaltskanzlei Deutsch

Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Sven Liebich aus Wiedemar vor. Die Abmahnung erfolgt dieses Mal durch die Anwaltskanzlei Deutsch in Halle (Saale). Gegenstand der Abmahnung ist eine Markenrechtsverletzung. Begründung der Abmahnung ist die angebliche Nutzung markenrechtlich geschützter Kleidungsbezeichnungen auf Internetauktionsportalen. Es handelt sich hierbei abermals um die Verwendung von Bildzeichen der Marke “Evolution T-Shirt”.

  • Abmahnung durch:  Sven Liebich
  • Abmahnung wegen: Nutzung markenrechtlich geschützter Kleidungsbezeichnungen der Marke “Evolution T-Shirt”.
  • Rechtsgrundlage: Markenrecht
  • Beauftragte Kanzlei: Anwaltskanzlei Deutsch
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Lebenslang – oder 30 Jahre? Vorsicht bei Unterlassungserklärungen

(von Rechtsanwalt Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M. / abgemahnt-hilfe.de)

Eine Tauschbörsen-Abmahnung verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele. Erstens: der Internetanschlussinhaber soll sich dazu verpflichten, es zukünftig zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke des Abmahnenden (Filme, Musik, Computerspiele etc.) anderen Tauschbörsen-Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. Zweitens: der Abgemahnte soll die Kosten der Abmahnung tragen.

Der Unterlassungsanspruch des Abmahnenden kann durch Abgabe einer sog. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung „erfüllt“ werden. „Praktischerweise“ ist den Abmahnungen regelmäßig bereits eine vorformulierte Erklärung beigefügt. Dass der Abgemahnte sich meist keinen großen Gefallen tut (Anwälte vertreten immer nur die Interessen ihrer eigenen Mandanten…), wenn er die Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet, wird an dieser Stelle als bekannt vorausgesetzt.

Herr Heintsch (abmahnwahn-dreipage.de) ist mit der spannenden Frage an mich herangetreten, wie lange sich der Abgemahnte an eine Unterlassungserklärung bindet, wenn er diese unterzeichnet. Verliert eine Unterlassungserklärung irgendwann ihre Wirkung durch Zeitablauf? Wenn ja, wann? An vielen Stellen im Internet liest man von einer Geltungsdauer von 30 Jahren. Ist das korrekt? Zunächst wollte ich Herrn Heintsch nur eine kurze Stellungnahme zukommen lassen. Es wurde nun doch ein Bisschen ausführlicher… Weiterlesen »

Abermals Apotheke von Abmahnung betroffen: Abmahnung von Heike Schmidt (wellnesshop24) durch Rechtsanwalt Sandhage

Erneut werden wir von einer Apotheke zu Rate gezogen, die eine Abmahnung von Frau Heike Schmidt durch Rechtsanwalt Sandhage erhalten hat. Frau Heike Schmidt vertreibt unter dem Verkäufernamen “wellnesshop24” u.a. Kosmetikprodukte an Letztverbraucher. Gegenstand der Abmahnung ist u.a. die angeblich fehlerhafte Grundpreisangabe sowie die Verwendung einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Abmahnungs-Kurznotiz:

  • Abmahnung durch: Heike Schmidt
  • Abmahnung wegen: fehlerhafter Widerrufsbelehrung u. Grundpreisangabe
  • Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
  • Beauftragte Kanzlei: Rechtsanwalt Gereon Sandhage
  • Allg. Hinweis: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) macht Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.001,00 geltend

Dass gerade die Thematik der Unterlassungserklärung im Wettbewerbsrecht von aller höchster Brisanz ist, zeigt ein aktueller Fall, der unserer Kanzlei vorgelegt wurde. Darin hatte die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) zunächst eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) ausgesprochen. Der abgemahnte Unternehmer hatte sodann die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet und die Gebühren der Abmahnung erstattet – ohne sich zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. glaubt nun – nach Abgabe der Unterlassungserklärung – einen weiteren Verstoß festgestellt zu haben und fordert nunmehr die in der Unterlassungserklärung enthaltene Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.001,00.

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Abmahnung durch Amway GmbH

Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns eine Abmahnung der Amway GmbH vorgelegt. Diese mahnt Wettbewerbsverstöße auf der Verkaufsplattform eBay ab. Gegenstand der Abmahnung ist ein Verstoß gegen die Preisangabeverordnung.

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Universal Music GmbH fordert Euro 5000,- Euro Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung nach Tauschbörsenabmahnung

Immer mehr Menschen werden wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet abgemahnt. Gefordert wird regelmäßig die Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung. In der Vergangenheit wurde viel über Risiken und Notwendigkeit der Abgabe von Unterlassungserklärungen diskutiert. Entsprechend der weit überwiegenden Auffassung der Betroffenenvertreter soll auf eine Tauschbörsen-Abmahnung hin eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um den Abgemahnten vor weiterem finanziellen Schaden zu bewahren. Als Betroffenenvertreter teilen wir diese Auffassung. So vertreten wir gegenwärtig deutschlandweit mehrere tausend Betroffene. In (fast) allen Fällen wurde auch eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben.

Für die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist es erforderlich, dass sich der Abgemahnte für den Fall einer erneuten Rechtsverletzung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet. Bislang sind nur sehr wenig Fälle bekannt, in denen die Vertragsstrafe tatsächlich geltend gemacht und eingefordert wurde. Hierfür gibt es  im Wesentlichen drei mögliche Erklärungen:

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Bushido fordert 5001,00 Euro Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen Unterlassungserklärung nach Tauschbörsenabmahnung

Allen Abmahnungen ist stets eine Sache gemein: es wird darin zur Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. In der Vergangenheit wurde viel über Risiken und Notwendigkeit der Abgabe von Unterlassungserklärungen diskutiert. Entsprechend der weit überwiegenden Auffassung der Betroffenenvertreter soll auf eine Tauschbörsen-Abmahnung hin eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um den Abgemahnten vor weiterem finanziellen Schaden zu bewahren. Als Betroffenenvertreter teilen wir diese Auffassung. So vertreten wir gegenwärtig deutschlandweit mehrere tausend Betroffene. In (fast) allen Fällen wurde auch eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben.

Für die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist es erforderlich, dass sich der Abgemahnte für den Fall einer erneuten Rechtsverletzung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet. Bislang waren uns keine Fälle bekannt, in denen die Vertragsstrafe tatsächlich geltend gemacht und eingefordert wurde. Hierfür gibt es zwei mögliche Erklärungen:

  1. Der Abgemahnte zeigt sich geläutert und nimmt Abstand vom “illegalen Filesharing”
  2. Die Rechteinhaber bzw. die Kanzleien scheuen den logistischen Aufwand, Verstöße mit vorangegangenen Unterlassungserklärungen abzugleichen

Am Wochenende erhielten wir nunmehr erstmals ein Schreiben Weiterlesen »

Soll ich die Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Eine häufige Frage: “Soll ich die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen?” – Die klare Antwort: “auf keinen Fall”!

Gefahren einer Unterlassungserklärung (UE):

  • UE beinhaltet häufig hohe Vertragsstrafen von über 5.000,00 €
  • ggf. kann die Vertragsstrafe auch bei Fehlern von Mitarbeitern ausgelöst werden
  • UE kann u.U. ein Schuldanerkenntnis beinhalten und ggf. Schadensersatzpflichten begründen
  • ggf. wird für die Zukunft auch rechtmäßiges Verhalten verboten (zu weit gefasste Unterlassungserklärung)
  • lange Geltungsdauer der UE von über 30 Jahren
  • weitreichende Konsequenzen für den Abgemahnten

Bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist Vorsicht geboten. Die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen sind häufig sehr einseitig formuliert und spiegeln daher meist einzig die Interessen der Gegenseite wieder. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann bspw. erforderlich werden, um bei einer berechtigten Abmahnung die Gefahr eines einstweiligen Verfügungsverfahrens oder einer gerichtlichen Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs auszuräumen. Ein einstweiliges Verfügungsverfahren, bzw. eine klageweise Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs kann erhebliche Mehrkosten auslösen.

Wir empfehlen daher dringend, die Abmahnung von spezialisierten Anwälten überprüfen zu lassen.

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