7. Mai, 2012
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In einem aktuellen Urteil hat das OLG Hamm entschieden, dass die Bezeichnung in einer Prospektwerbung mit einem „Festpreis“ für einen Stromtarif irreführend sei, wenn dieser zu mehr als 40% aus variablen Preisbestandteilen besteht. Zwar erzeugt es noch keine Fehlvorstellung, wenn die Preisgarantie nicht vorbehaltlos gelten soll. Ein derartiger Sternchenhinweis muss dann aber einen erkennbaren Bezug zu der im Blickpunkt stehenden Werbeaussage haben und muss so klar ausgestaltet sein, dass er selbst nicht zu einer Fehlvorstellung des Verbrauchers führen kann. Der Hinweis ist nicht geeignet, etwaige Fehlvorstellungen des Verbrauchers auszuräumen, wenn daraus nicht klar hervorgeht, wie hoch die variablen Bestandteile des Preises sind. Angesprochen werden mit einer solchen Prospektwerbung alle Verbraucher, die Strom benötigen und Stromlieferungsverträge abschließen. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Verbraucher nimmt mangels geeigneten Vorwissens über die Preisstrukturen beim Strompreis nicht von sich aus an, dass ein so ungewöhnlich hoher Teil von über 40% des Gesamtpreises variabel wird. Zumal in der Stromrechnung die einzelnen Bestandteile, aus denen sich der Strompreis zusammensetzt, nicht auftauchen.
Quelle: OLG Hamm, Urteil v. 08.11.2011, Az. I-4 U 58/11
21. Mrz, 2012
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Im Rahmen einer telefonischen Erstberatung haben wir heute von einer Abmahnung durch die Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand mit Sitz in Düsseldorf erfahren. Die Abmahnung bezieht sich auf Wohnungsanzeigen in Tageszeitungen. In der Abmahnung wird ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz geltend gemacht. Die Abmahnung bezieht sich darauf, dass der Vermittler in den Anzeigen nicht benannt wurde.
- Abmahnung durch: Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand e.V.
- Abmahnung wegen: Nichtbenennung des Vermittlers mit Name und Sitz bei der Wohnungsvermittlung
- Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
- Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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5. Mrz, 2012
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Wir haben heute erfahren, dass die Wettbewerbszentrale Stuttgart eine erneute Abmahnung wegen wetttbewerbswidriger Preisauszeichnung versendet hat. Gegenstand der Abmahnung konkret ist der Vorwurf irreführender Werbung mit durchgestrichenen Preisen.
- Abmahnung durch: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
- Abmahnung wegen: irreführender Werbung mit durchgestrichenen Preisen
- Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
- Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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28. Feb, 2012
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Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. versendet wieder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Gegenstand der Abmahnungen sind wettbewerbsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit Werbung für Ultraschallbehandlungen. Beigefügt sind der Abmahnung strafbewehrte Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafen für den Fall der Zuwiderhandlungen.
Sollten Sie von einer Abmahnung durch den Verband Sozialer Wettbewerb betroffen sein, empfehlen wir dringend die Überprüfung durch spezialisierte Rechtsberatung.
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23. Feb, 2012
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Uns ist eine Abmahnung im Auftrag der Firma HS Handel & Service GmbH bekannt geworden. Gegenstand der Abmahnung ist ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Begründet wird die Abmahnung mit angeblich unzureichenden Angaben über die Garantiezeit.
- Abmahnung durch: HS Handel & Service GmbH
- Abmahnung wegen: angeblich unzureichender Angaben über die Garantiezeit
- Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
- Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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22. Feb, 2012
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Erneut haben wir heute erfahren, dass die Kanzlei Baek Law-Rechtsanwälte wieder eine Abmahnung im Auftrag von Frau Anja Röhr versendet hat. Gegenstand der Abmahnung ist ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Begründet wird die Abmahnung mit enem Verstoß gegen die Verordnung des Geräte- und Produktsicherungsgesetzes (2. GPSGV) aufgrund fehlenden Warnhinweisen beim Onlineverkauf von Nici-Pinguin Wärmflaschen.
- Abmahnung durch: Anja Röhr
- Beauftragte Kanzlei: Baek Law-Rechtsanwälte
- Abmahnung wegen: fehlender Warnhinweise beim Online-Vertrieb von Nici-Pinguin Wärmflaschen
- Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
- Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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21. Feb, 2012
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Wir haben erfahren, dass die Kanzlei Baek Law-Rechtsanwälte wieder eine Abmahnung im Auftrag von Frau Anja Röhr versendet hat. Gegenstand der Abmahnung ist ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Begründet wird die Abmahnung mit enem Verstoß gegen die Verordnung des Geräte- und Produktsicherungsgesetzes (2. GPSGV) aufgrund fehlenden Warnhinweisen beim Onlineverkauf von Lego-Spielzeugartikeln.
- Abmahnung durch: Anja Röhr
- Beauftragte Kanzlei: Baek Law-Rechtsanwälte
- Abmahnung wegen: fehlender Warnhinweise beim Online-Vertrieb von Lego-Spielzeugartikeln
- Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
- Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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18. Jan, 2012
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Erneut erhielten wir heute Mitteilung, dass Herr Hans Schnakenberg, Inhaber der Firma Hifi-Leipzig, Abmahnungen durch die Kanzlei Vorwerg und Sommer eine Abmahnung verschickt hat. Gegenstand der uns bekannten Abmahnung ist abermals die Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials im Rahmen einer so genannten “eBay-Kleinanzeige”.
- Abmahnung durch: Hans Schnakenberg, Firma Hifi-Leipzig
- Abmahnung wegen: Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials
- Rechtsgrundlage: Urheberrecht
- Beauftragte Kanzlei: Vorwerg und Sommer
- Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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12. Jan, 2012
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Wir haben erfahren, dass die Kanzlei Baek Law-Rechtsanwälte eine Abmahnung im Auftrag von Frau Anja Röhr versendet hat. Gegenstand der Abmahnung ist ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Begründet wird die Abmahnung mit enem Verstoß gegen die Verordnung des Geräte- und Produktsicherungsgesetzes (2. GPSGV) aufgrund fehlenden Warnhinweisen beim Onlineverkauf von Lego-Spielzeugartikeln.
- Abmahnung durch: Anja Röhr
- Beauftragte Kanzlei: Baek Law-Rechtsanwälte
- Abmahnung wegen: fehlender Warnhinweise beim Online-Vertrieb von Lego-Spielzeugartikeln
- Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
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15. Dez, 2011
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Uns wurde eine Abmahnungen der Sportwelt Mickan GbR aus Kamp-Lintfort vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist ein Verletzung des Urheberrechts. Begründet wird die Abmahnung mit der Vervielfältigung und Veröffentlichung urheberrechtlich lizenzierten Fotomaterials.
- Abmahnung durch: Sportwelt Mickan GbR
- Abmahnung wegen: Vervielfältigung und Veröffentlichung lizenzierten Fotomaterials
- Rechtsgrundlage: Urheberrecht
- Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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