Abmahnung: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Uns ist eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. bekannt. Gegenstand der Abmahnung sind online zum Kauf angebotene Waren und Fertigpackungen von Pflegemitteln wie Cremes, Gele und Salben. Begründet wird die Abmahnung damit, dass die Angabe des Grundpreises fehle. Es werde sich dadurch ein Vorteil gegenüber Mitbewerbern verschafft.

  • Abmahnung durch: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Abmahnung wegen: unlauteren Wettbewerbes und Vertoß gegen Preisangabenverordnung
  • Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
  • Aufgepasst: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung: Deutsche Umwelthilfe. Unterlassungsanspruch zu Verstößen gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichenverordnung

Abmahnung: Deutsche Umwelthilfe

Ein weiteres Autohaus wendet sich mit einer Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V (DUH) an uns.  Es geht dabei abermals um die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. In der beigefügten Unterlassungserklärung sieht die DUH eine

“für jeden Fall der Zuwiderhandlung [...] zu zahlende Konventionalstrafe in Höhe von Euro 7.500,00 (Hervorhebung hinzugefügt)”

vor. Wir können nicht empfehlen, diese Erklärung ohne anwaltliche Überprüfung abzugeben.

Zu den Gefahren einer Unterlassungserklärung lesen Sie hier.

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Abmahnung: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V. wegen Werbung mit Testergebnissen

Abermals wird uns im Rahmen der kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung (07151-20955-28) eine Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V. vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist die angeblich fehlerhafte Werbung mit Testergebnissen.

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Abmahnung: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen Verstoß gegen Preisangabeverordnung

Die Preisangabeverordnung ist von gewerblichen Verkäufern zwingend zu beachten. Viele Verkäufer wissen nicht einmal, dass es diese Verordnung gibt. Es verwundert daher nicht, dass die Preisangabeverordnung ein häufiger Stolperstein und Abmahnungsgrund darstellt. Insbesondere das Erfordernis der Grundpreisangabe wird regelmäßig nicht beachtet und ist daher oft Gegenstand von Abmahnungen.

So wird uns beute bspw. eine Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gerwerbe Köln e.V. vorgelegt. Grund der Abmahnung ist die fehlende Grundpreisangabe und damit ein Verstoß gegen die Preisangabeverordnung.

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Abmahnung: Verbraucherzentrale Hamburg wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten “FCKW-frei”

Von einem unserer Mandanten wird uns eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg vorgelegt. Die Abmahnung erfolgt wegen angeblicher unlauterer Werbung. Gegenstand der Abmahnung ist die Bewerbung verschiedener Produkte mit dem Hinweis “FCKW-Frei”. Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht darin eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

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Abmahnung: DUH (Deutsche Umwelthilfe) wegen Verstoß gegen EnergieverbrauchskennzeichnungsVO

Ein weiteres Autohauswendet sich mit einer Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V (DUH) an uns.  Es geht dabei wieder einmal um die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung.

Zu den Gefahren einer Unterlassungserklärung lesen Sie hier.

Abmahnungs-Kurznotiz:

  • Abmahnung durch: Deutsche Umwelthilfe (DUH)
  • Abmahnung wegen: Verstoß gg. Energieverbrauchs- kennzeichnungsVO
  • Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
  • Allg. Hinweis: Gefahren einer Unterlassungserklärung

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Abmahnung von Photovoltaik-Modul-Hersteller wegen unlauterer Garantieversprechen durch Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Auch die Photovoltaik-Branche ist nicht vor Abmahnungen gefeit. So sprach die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) Abmahnungen aus gegenüber fünf Herstellern von Photovoltaik-Modulen. Abgemahnt wurde wegen angeblich unlauterer Garantieversprechen.

Abmahnungs-Kurznotiz:

  • Abmahnung durch: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW)
  • Abmahnung wegen: Werbung mit unlauterem Garantieversprechen
  • Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
  • Allg. Hinweis: Gefahren einer Unterlassungserklärung
  • Betroffene Branche: Photovoltaik
  • Quelle: Photovoltaik

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Schornsteinfeger abgemahnt: Schornsteinfeger erhalten Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Berlin wegen Werbung mit “Instandsetzung von Schornsteinen”

Gegenwärtig mach eine Abmahnung die Runde, die gegenüber Schornsteinfegern ausgesprochen wird. Die Abmahnung wird durch die Wettbewerbszentrale Büro Berlin verschickt. In der Abmahnung wird die Werbeaussage “Instandsetzung von Schornsteinen” beanstandet. Viele Schornsteinfeger werben mit dieser Aussage auf ihrer Internetseite. Mit diesem Gewerk sind die Schornsteinfeger jedoch meist nicht in die Handewerksrolle eingetragen.

Abmahnungs-Kurznotiz:

  • Abmahnung durch: Wettebewerbszentrale Büro Berlin
  • Abmahnung wegen: Werbung mit “Instandsetzung von Schornsteinen”
  • Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
  • Allg. Hinweis: Gefahren einer Unterlassungserklärung

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Abmahnung: Verein gegen Unwesen in Handel ung Gewerbe Köln E. V. wegen Werbung mit therapeutischer Wirkungsweise

Vor Kurzem erreichte uns eine Abmahnung des “Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.”. Gegenstand der Abmahnung war die angeblich unzutreffende Bewerbung eines Produkts mit einer therapeutischen Wirkungsweise auf der Verkaufsplattform eBay. Der “Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.” sieht darin u.a. einen Vertstoß gegen Heilmittelwerberecht. Neben einem Aufwendungsersatz in Höhe Euro 196,35 (ink. Mwst) wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen in Höhe von Euro 5.200,00 gefordert.

Hinweis:

Bei Werbung mit therapeutischer Wirkung ist unbedingt das Heilmittelwerberecht zu beachten. Das Heilmittelwerberecht beinhaltet in weiten Teilen strengere Vorgaben als das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Abmahnungs-Kurznotiz:

  • Abmahnung durch: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln eV
  • Abmahnung wegen: Werbung mit therapeutischer Wirkungsweise
  • Rechtsgrundlage: HWG, UWG
  • Allg. Hinweis: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Abmahnung: Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewbers e.V. wegen Werbung mit Hinweis “CE”

Heute erreicht uns eine Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewebrs e.V. (Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart). Gegenstand der Abmahnung ist die wettbewerbswidrige Werbung mit dem Hinweis “CE geprüft“.

Abmahnungs-Kurznotiz:

  • Abmahnung durch: Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.
  • Abmahnung wegen: Werbung mit Hinweis “CE geprüft”
  • Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
  • Allg. Hinweis: Gefahren einer Unterlassungserklärung

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