Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Direktmarketing)
Von besonderer Bedeutung ist die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation RL 2002/58 EG v. 12. Juli 2002. Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation schützt die Privatssphäre vor unerbetenen Direktmarketingmaßnahmen und führte zu einer nachhaltigen Veränderung in der Werbebranche. Werbeagenturen sowie Unternehmen müssen im Bereich Direktmarkting seit Dezember 2008 einiges beachten – ansonsten droht eine Abmahnung wegen sog. unzumutbarer Belästigung. Die Zulässigkeit von Direktmarketing bzw. die Anforderungen an Direkt Marketing wurden durch die Richtlinie verschärft.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir helfen. Rufen Sie uns an:
oder machen Sie von unserem Rückrufservice Gebrauch:
Share on Facebook
Abmahnarchiv




























