Lust auf “Ficken”?
Was ist denn hier los?! Wird nun der eine oder andere Leser entsetzt denken? Keine Sorge, dies ist und bleibt ein Blog mit rechtlichem Hintergrund
“Lust auf F…?”, so oder so ähnlich könnte bald der Werbeslogan eines Getränkeherstellers lauten. Laut “Spiegel Online” hat das Bundespatentgericht den Antrag eines Getränkeherstellers auf Eintragung der Marke “Ficken” genehmigt. Die Marke soll nun eingetragen werden für “Kleidung, Mineralwasser und Fruchtgetränke sowie alkoholische Getränke”.
Bislang hat das Deutsche Patent- und Markenamt die Eintragung des Wortes “Ficken” stets abgelehnt. Begründung: die Anmeldung stelle einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten dar. Die Eintragung war nach Auffassung der Prüfer beim Deutschen Patent- und Markenamt daher nicht möglich. Diesem Verständnis ist das Bundespatentgericht nunmehr entgegengetreten.
Mehr dazu erfahren Sie bei Spiegel Online.
Beispiele für Anmeldeversuche, die nicht zum Eintrag geführt haben:
- “Ficken 2000″
- “Warum kann man Bier nicht ficken”
- “ficken.eu”
- “Graf Ficken”
- “Ficken Liquors”
- “(F-)icken”
Achtung: Tod Osama bin Ladens ruft Cyber-Betrüger auf den Plan…
Der Tod Osama bin Ladens ist Gegenstand in sämtlichen Medien weltweit. Es verwundert daher nicht, dass Hacker sich dieses Interesse zu Nutze machen. Cyber-Kriminelle versuchen vom Tod Osama bin Ladens zu profitieren und vertrauliche Daten auszuspähen. Wer auf der Suche nach Bildern, Videos und Informationen zu den Geschehnissen im Internet unvorsichtig agiert, kann sich schnell sog. Schadsoftware auf den Rechner laden. Auch Nutzer von Facebook sind bei der Informationssuche gefährdet.
Weitere Informationen finden Sie auf Bild.de
Gewinne Deine eigene Beerdigung – Werbung nicht wettbewerswidrig
“Gewinne Deine eigene Beerdigung” – mit diesem Werbespruch wurde in Aschaffenburg ein Gewinnspiel von einem privaten Radiosender beworben. Gemeinsam mit einem örtlichen Bestatter lobte der Radiosender eine Sterbeversicherung in Höhe von Euro 3.000,00 für die “coolsten letzten Worte” der Mithörer aus. Der Bundesverband Deutscher Betatter aus Düsseldorf wendete sich gegen diese Form der Werbung und versuchte diese gerichtlich zu untersagen. Ohne Erfolg. Die Richter urteilten, die Werbung sei nicht unlauter und verstoße und verletze auch nicht die Menschenwürde.
Mehr dazu finden Sie auf “Spiegel-Online”.
Abmahnung von Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR wegen fehlerhafter Garantieangaben bzw. fehlerhafter Gewährleistungsangaben
Abmahnungs-Kurznotiz:
- Abmahnender: Firma Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR
- Abmahngrund: fehlerhafte Garantieangabe
- Rechtsgrundlage: Wettbewerbsrecht
- Allg. Hinweis: Gefahren einer Unterlassungserklärung
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Das Ende für die “automatische Videothek” am Wochenende? OLG Düsseldorf bestätigt Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz / Feiertagsgesetz
Auch ich mache hin und wieder von der automatischen Videothek um die Ecke Gebrauch. Besonders reizvoll sind die Öffnungszeiten (24 Stunden, 7 Tage die Woche) und der Umstand, dass man auch (und gerade) am Wochenende Filme für ein paar Stunden ausleihen und nach dem Ansehen wieder zurückbringen kann. Bei meiner vorherigen Videothek kam es schon einmal vor, dass die DVD eine Woche lang mit dem Auto herumkutschiert wurde: Morgens hatte die Videothek noch zu und auf dem Nachhauseweg ist man mit den Gedanken bereits bei der Familie und beim Abendessen. Nicht selten ärgert man sich dann darüber, dass man den Film nicht gleich im Laden gekauft hat…
Die automatische Videothek verliert nun jedoch einen Teil ihres Glanzes. Jedenfalls wenn es nach dem OLG Düsseldorf geht. Weiterlesen »
Abmahnung von Wettbewerbsverstößen durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt gegenwärtig verschiedene Wettbewerbsverstöße ab.
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Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit von Werbeanrufen
Der BGH hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil über die Zulässigkeit von Werbeanrufen entscheiden. Das Deutsche Recht stellt strengere Anforderungen an die Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern als die zu Grunde liegende Europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Dies ist zulässig, entschied nun vor Kurzem der für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH.
Urteil vom 10.Februar 2011 – I ZR 164/09 – Telefonaktion II
Mehr zum Thema erfahren Sie bei unseren Kollegen von IP|Notiz.
Presse
Nachfolgend finden Sie einen Auszug der Medienberichterstattung, die sich mit der Kanzlei M|S Concept Rechtsanwälte, den Initiatoren von Abmahnschutz24, befaßt:
Ein Spaß mit Folgen-Comic Avatare bei Facebook
Wer in einer Internetcommunity wie beispielsweise Facebook verkehrt, wir dieses Spiel aus eigener Erfahrung kennen. Anstelle seines eigens erstellten Profilbildes stellt man ein witziges Comicbild oder sonstiges Fantasiebild in sein Profil ein.
Was als Spaß angedacht war, kann sich schnell zum Ernstfall entwickeln.
Die von Community-Teilnehmern genutzten „Fantasiebilder“ stellen in den meisten Fällen urheberrechtlich geschützter Bilder dritter Personen dar. Als Urheber oder Rechteinhaber steht es diesen Personen allein zu, über die Verwendung der Bilder zu entscheiden. Juristisch ausgedrückt handelt es sich hierbei um das urheberrechtlich geschützte Recht auf Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung. Regelmäßig erfolgt die Einwilligung in die Nutzung der Bilder daher nur gegen eine entgeltliche Lizenzierung. Wer ein solch fremdes Bild in seinem Profil nutzen möchte, ist daher dringend anzuraten, eine vorherige Einwilligung des Rechteinhabers einzuholen oder ansonsten gänzlich darauf zu verzichten. Ansonsten droht eine kostenspielige Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Eine spaßige Aktion wird damit schnell zum teuren Vergnügen.
Ihr

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